Mit Zusatzpolicen für schwere Krankheiten können Kassenpatienten beim Arzt ihren Status verbessern
Und es gibt einen großen Haken: Um den Privatpatientenstatus zu erhalten, muss der Versicherte bei seiner Krankenkasse in den Wahltarif Kostenerstattung wechseln. Er erhält dann vom Arzt für die Behandlung eine Rechnung, die er bei der Kasse einreicht. Sie zahlt ihren gesetzlichen Anteil, den Rest sollte die Zusatzpolice übernehmen. Es kann aber Fälle geben, in denen der Patient auf einem Eigenanteil sitzen bleibt. Vor allem bedeutet die Rechnungsstellung mehr Bürokratie, die man gerade, wenn man krank ist, nicht haben möchte.
Der Tarif sei deshalb auch im Vertrieb kein Selbstläufer, gibt Schlotter zu. "Es kommt darauf an, wie man es den Kunden nahebringt. Wenn man als Erstes erklärt, was Kostenerstattung ist, hat man schon verloren."
Leistungen gibt es allerdings auch schon vor der Diagnose einer ernsten Krankheit und einem Tarifwechsel. So können Zusatzversicherte mehr Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, als im GKV-Leistungskatalog vorgesehen sind, sagt Schlotter. Eine Darmspiegelung zur Krebsvorsorge etwa wird regulär erst für Menschen ab 55 Jahren bezahlt.
Dieses Argument lässt Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, aber nicht gelten. "Generell sollte man mit ambulanten Zusatzversicherungen vorsichtig sein." Wer Fälle von Darmkrebs in der Familie hat, bekomme die Vorsorgeuntersuchung auch lange vor dem 55. Lebensjahr bezahlt, nennt er als Beispiel.