Finanzcheck

2024 neue Steuer auf Fonds: Vorabpauschale bei ETF und Co – das müssen Sie wissen!

Im Januar ziehen die Banken bei Sparern Abgeltungssteuer für Wertzuwachs ein / Kapitalerträge bei thesaurierenden Fonds besonders betroffen

Börsenchart, darunter eine aufgehaltene Hand (Foto: Freepik) - 2024 neue Steuer auf Fonds: Vorabpauschale bei ETF und Co – das müssen Sie wissen!

Fondssparer aufgepasst, dieser Tage könnte Steuer vom Konto abgehen. Denn auch, wer 2023 gar keine Fondsanteile verkauft und so Gewinne realisiert hat, muss einen virtuellen Kapitalertrag versteuern. Diese jährliche Vorabsteuer gibt es seit 2019 – sie war nur bislang „unsichtbar“.

Der Grund: Diese Abgeltungssteuer errechnet sich aus einem Hilfskonstrukt – der sogenannten Vorabpauschale. Ihre Grundlage ist ein Basiszinssatz, den die Bundesbank jährlich festlegt und der sich am aktuellen Zinsniveau orientiert. 2021 und 2022 lag dieser Basiszinssatz unter 0.

Die Folge: Auch die Vorabpauschale und die davon abgeleitete Steuer nahm in diesen Jahren den Wert 0 an. Egal wie hoch der Kursgewinn eines Fonds war: Der Anleger hatte keine Abgeltungssteuer zu entrichten. Auch 2020 war der Steuereffekt bei einem Basiszins von 0,07 Euro kaum spürbar.

2023 gibt es einen deutlich positiven Basiszins

Anders im Steuerjahr 2023 – denn für dieses Jahr gilt ein Basiszins von 2,55 Prozent. Die Steuerlast errechnet sich so: Der Basiszins multipliziert mit 0,7 und angewendet auf den Wert des Fonds am 1. Januar des Steuerjahres ergibt den Basisertrag, anhand dem sich die Vorabpauschale berechnet.

Welche Fonds per Vorabpauschale besteuert werden

Das betrifft grundsätzlich alle Fonds – ETFs ebenso wie gemanagte Fonds, ausschüttende Fonds wie thesaurierende – bei denen Erträge das Fondsvermögen steigern. In der Praxis sind thesaurierende Fonds aber stärker betroffen, denn Ausschüttungen werden ja bereits als Kapitalertrag besteuert.

Beispielrechnung für einen thesaurierenden Fond

Ein Rechenbeispiel ohne Ausschüttung: Bei einem Fondswert von 10.000 Euro am 1. Januar 2023 ergibt sich für das Jahr 2023 eine Basisertrag (gleich Vorabpauschale) von 178,50 Euro. Davon zahlt der Anleger Abgeltungssteuer (25 Prozent) plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Was bei Ausschüttung und Kursverlusten passiert

Geht es um einen ausschüttenden Fonds, mindert der ausgeschüttete Gewinn die zu besteuernde Vorabpauschale. Wichtig: Hat der Fonds keinen Wertgewinn erzielt, entfällt die Besteuerung via Vorabpauschale. Hinzu kommt: Für bestimmte Fondstypen gibt es Rabatt auf die Vorabpauschale.

Diese Fonds sind von der Vorabpauschale nicht betroffen

Einige wenige Fondsarten sind von der Abgeltungssteuer via Vorabpauschale gar nicht betroffen. Neben sogenannten Spezialfonds, die ausschließlich institutionelle Anleger handeln können, werden etwa auch Dachfonds oder Fonds für betriebliche Altersversorgung (Pensionsfonds) nicht besteuert.

So wird wie Abgeltungssteuer via Vorabpauschale gezahlt

Die Abgeltungssteuer zieht die Bank für das Finanzamt automatisch vom Verrechnungskonto des Depots ab. Anfang Januar sollten Fondsbesitzer daher genug Guthaben auf dem Referenzkonto vorhalten. Wieviel Puffer nötig ist, zeigt etwa der Vorabpauschale-Rechner von finanztip.de.

Freistellungsauftrag – damit die Steuer auf dem Konto bleibt

Doch die Steuer kann auch gleich auf dem Konto bleiben: per Freistellungsauftrag. Denn 1.000 Euro Kapitalerträge sind jährlich steuerfrei. Hat der Anleger den Auftrag gestellt, zieht die Bank Steuern bis zu diesem Sparer-Pauschbetrag nicht ein. Sonst wird erst mit der Steuererklärung exakt abgerechnet.

Was beim Verkauf bereits besteuerter Fonds steuerlich passiert

Verkauft ein Anleger Jahre später bereits per Vorabpauschale besteuerte Fondsanteile mit Gewinn, wird die vorab bezahlte Steuer berücksichtigt: Der Fiskus verrechnet sie mit der beim Fonds-Verkauf anfallenden Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (zuzüglich Soli und eventuell Kirchensteuer).

Quellen: www.finanztip.de, www.finanzen.net, www.mehrwertsteuerrechner.de, www.fondsprofessionell.de, www.comdirect.de, de.wikipedia.org

 

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Text stellt keine Handelsempfehlung oder Anlageberatung dar.

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