Bisherige Haftungsversprechen sind laut BdB wenig realistisch
Im Oktober 2008 hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eine staatliche Garantie für Spareinlagen in Deutschland abgegeben. "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein", hatte Merkel damals gesagt. Steinbrück ergänzte: "Ich möchte gerne unterstreichen, dass wir in der Tat in der gemeinsamen Verantwortung, die wir in der Bundesregierung fühlen, dafür Sorge tragen wollen, dass die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren."
Die Bundesregierung hatte damals befürchtet, dass wegen der Schieflage der Hypo Real Estate Millionen Deutsche ihre Sparguthaben von den Banken abziehen und so das gesamte Finanzsystem ins Straucheln bringen. Es blieb aber unklar, ob die verbal abgegebene Garantie tatsächlich konkret oder nur symbolisch gemeint war. Eine Gesetzesinitiative folgte zumindest nicht. Der Politik kann es nun aber nicht passen, wenn die Privatbanken mit ihrem aktuellen Plan Zweifel an der Sicherheit der Sparguthaben in Deutschland schüren.
Untergrenze liegt bislang bei 30 Prozent des Eigenkapitals jeder Bank
Bislang sehen die Regeln des freiwilligen Einlagensicherungsfonds vor, dass die Mindestsicherungsgrenze bei mindestens 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank liegen muss.
Das heißt: Ein Geldhaus mit einem Eigenkapital von 5 Mio. Euro - das ist die gesetzliche Untergrenze - sichert jedem seiner Kunden zu, dass seine Guthaben bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro geschützt sind. Die ersten 100.000 Euro davon sind durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung aller deutschen Banken (EdB) abgesichert.
"Wir wollen das Haftungsversprechen der privaten Banken realistischer machen", sagte Hans-Joachim Massenberg von der BdB-Hauptgeschäftsführung. Dazu soll der Anteil am Eigenkapital, den die Banken der Garantiesumme zugrunde liegen, schrittweise gesenkt werden: Anfang 2015 auf 20 Prozent, zum 1. Januar 2020 auf 15 Prozent und 2025 auf 8,75 Prozent. Bezogen auf das Mindestkapital von 5 Mio. Euro, dass jede deutsche Bank vorweisen muss, ergibt sich damit ein Rückgang der Garantiesummen auf 1 Mio. Euro, 750.000 Euro und schließlich 437.500 Euro.