FTD.de » Finanzen » Aktien + Märkte » Privatbanken wollen Garantien für Sparer senken

Merken   Drucken   22.09.2011, 15:35 Schriftgröße: AAA

Konsequenz aus der Krise: Privatbanken wollen Garantien für Sparer senken

Die vom Einlagen-Sicherungsfonds abgedeckte Mindestsumme soll von 1,5 Mio. Euro auf 437.500 Euro fallen. Nach Einschätzung des Bankenverbands ist das "realistischer" - ein Zeichen, dass sich die Branche auf weitere Pleiten gefasst macht.
Die deutschen Privatbanken wollen ihre Garantien für Spareinlagen deutlich zurückfahren. Die sogenannte Mindestsicherungsgrenze solle bis 2025 in drei Schritten von derzeit 1,5 Mio. auf dann 437.500 Euro pro Kunde fallen, teilte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Donnerstag mit. Die Mindestsicherungsgrenze ist der Betrag, den am freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB beteiligte Institute ihren Kunden in jedem Fall garantieren müssen. Bei vielen Banken ist die Garantie weitaus höher, weil sie sich nach dem Eigenkapital der Geldhäuser richtet.
Bisherige Haftungsversprechen sind laut BdB wenig realistisch   Bisherige Haftungsversprechen sind laut BdB wenig realistisch
Im Oktober 2008 hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eine staatliche Garantie für Spareinlagen in Deutschland abgegeben. "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein", hatte Merkel damals gesagt. Steinbrück ergänzte: "Ich möchte gerne unterstreichen, dass wir in der Tat in der gemeinsamen Verantwortung, die wir in der Bundesregierung fühlen, dafür Sorge tragen wollen, dass die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren."
Die Bundesregierung hatte damals befürchtet, dass wegen der Schieflage der Hypo Real Estate Millionen Deutsche ihre Sparguthaben von den Banken abziehen und so das gesamte Finanzsystem ins Straucheln bringen. Es blieb aber unklar, ob die verbal abgegebene Garantie tatsächlich konkret oder nur symbolisch gemeint war. Eine Gesetzesinitiative folgte zumindest nicht. Der Politik kann es nun aber nicht passen, wenn die Privatbanken mit ihrem aktuellen Plan Zweifel an der Sicherheit der Sparguthaben in Deutschland schüren.
Untergrenze liegt bislang bei 30 Prozent des Eigenkapitals jeder Bank
Bislang sehen die Regeln des freiwilligen Einlagensicherungsfonds vor, dass die Mindestsicherungsgrenze bei mindestens 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank liegen muss.
Das heißt: Ein Geldhaus mit einem Eigenkapital von 5 Mio. Euro - das ist die gesetzliche Untergrenze - sichert jedem seiner Kunden zu, dass seine Guthaben bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro geschützt sind. Die ersten 100.000 Euro davon sind durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung aller deutschen Banken (EdB) abgesichert.
"Wir wollen das Haftungsversprechen der privaten Banken realistischer machen", sagte Hans-Joachim Massenberg von der BdB-Hauptgeschäftsführung. Dazu soll der Anteil am Eigenkapital, den die Banken der Garantiesumme zugrunde liegen, schrittweise gesenkt werden: Anfang 2015 auf 20 Prozent, zum 1. Januar 2020 auf 15 Prozent und 2025 auf 8,75 Prozent. Bezogen auf das Mindestkapital von 5 Mio. Euro, dass jede deutsche Bank vorweisen muss, ergibt sich damit ein Rückgang der Garantiesummen auf 1 Mio. Euro, 750.000 Euro und schließlich 437.500 Euro.
"Für den Privatkunden wird sich dadurch praktisch nichts ändern", sagte Massenberg. Für institutionelle Anleger ist die Senkung der Garantiesummen aber sehr wohl relevant. Das neue System soll eine Delegiertenversammlung der Banken am 17. Oktober mit einer Satzungsänderung beschließen. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
  • FTD.de, 22.09.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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