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FTD-Serie: Ihr Geld

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Merken   Drucken   26.05.2012, 09:00 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Ihr Geld in dieser Woche

Handys für 1 Euro - was ist von solchen Angeboten zu halten? Wer zahlt, wenn die Müllabfuhr ein geparktes Auto rammt? Welche Fristen sind bei der Vertragsunterzeichnung für einen Hauskauf zu beachten? Der FTD-Überblick über die privaten Finanzen.
von Christoph Hus

 

Wer einen Künstler mit einer Arbeit beauftragt, muss das Werk auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht gefällt. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 224 C 33.358/10) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Schränkt der Vertrag die Gestaltungsfreiheit des Künstlers nicht ein, muss der Auftraggeber das Werk so akzeptieren, wie es der Künstler erstellt.

Sogenannte Kopplungsangebote, bei denen Mobilfunkunternehmen Kunden ein Telefon im Paket mit einem Mobilfunkvertrag offerieren, lohnen sich für Verbraucher oft nicht, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Solche Angebote seien meist deutlich teurer, als einen einfachen Vertrag abzuschließen und sich ein Gerät selbst zu kaufen. Die Werbung für Kopplungsverträge sei häufig irreführend, warnen die Verbraucherschützer.

So werden zum Beispiel Telefone für nur einen Euro angeboten, während die Unternehmen die hohen monatlichen Gebühren verschweigen. Verbraucher sollten vor einer Vertragsunterschrift auf jeden Fall das Kleingedruckte studieren, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Beschädigen städtische Arbeiter bei ihrer Tätigkeit ein geparktes Auto, muss die Stadt den Schaden zahlen, nicht die Kfz-Versicherung. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden (Az.: 10 O 735/11). Die Mitarbeiterin einer Stadt hatte in der Nähe von Parkplätzen eine Wiese gemäht.

Der Mäher schleuderte einen Stein hoch, der gegen die Scheibe eines in der Nähe geparkten Wagens prallte. Die ging zu Bruch. Der Autobesitzer klagte auf Schadensersatz. Die Arbeiterin sei für den Schaden verantwortlich, entschieden die Richter.

Wer eine Wohnung oder ein Haus von einem Bauträger kauft, sollte darauf achten, dass sich die Gesellschaft an die Vorschriften zur Vertragsunterzeichnung beim Notar sowie zur Überweisung des Geldes hält. Darauf weist der Immobilienvermarkter Euro Grundinvest hin. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Bauträger dem Käufer spätestens 14 Tage vor dem Notartermin die Unterlagen überreicht, nämlich Vertragsentwurf, Baubeschreibung und Zahlungsplan. Der Kunde soll die Möglichkeit erhalten, alle Details des Geschäfts noch einmal in Ruhe zu prüfen. Außerdem ist in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt, dass Kunden niemals den gesamten Kaufpreis auf einmal zahlen, sondern in Raten abhängig vom Baufortschritt.

Hausbesitzer, die mit Öl oder Gas heizen, sollten sich nicht vom niedrigen Verbrauch im letzten Winter täuschen lassen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Der Winter war deutlich wärmer als die beiden vorherigen Heizperioden, deshalb sei der Verbrauch vielerorts geringer ausgefallen. Langfristig sei allerdings mit steigenden Preisen zu rechnen. Deshalb sollten Immobilienbesitzer den Sommer nutzen, um die Effizienz ihrer Heizung prüfen zu lassen, rät die Verbraucherzentrale.

  • FTD.de, 26.05.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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