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08.11.2010, 07:00
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Onlinehändler wettern gegen Rechtswirrwarr
E-Commerce in Deutschland boomt, grenzüberschreitend tun sich die Unternehmen aber schwer. Das liegt an den unterschiedlichen Verbraucherrechten in der EU, monieren die Händler. Doch eine Vereinheitlichung würde deutschen Konsumenten schaden.
von Nikolaus Hammerschmidt, Hamburg
Deutsche Onlinehändler hoffen auf eine Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in der EU. "Wäre hier eine Vollharmonisierung geschaffen, so könnte man idealerweise alle europäischen Verbraucher adressieren", sagte Nikolaus Lindner, rechtspolitischer Experte bei
Ebay , auf Anfrage von FTD.de.
Der Firmensitz von Ebay in Kleinmachnow bei Berlin
Die Branche kritisiert, dass die unterschiedlichen Verbraucherrechte in den verschiedenen Ländern der EU den Absatz hemmen. "Ein Haupthemmnis für das Wachstum ist, dass die Verbraucher ihre Rechte nicht kennen und die Händler sich nicht in 27 verschiedene europäische Rechtsordnungen einarbeiten wollen", sagt Lindner.
Laut einer Umfrage des Internetauktionshauses verkaufen rund zwei Drittel der deutschen Händler nicht ins Ausland, weil sie unsicher über die dortige Rechtslage sind. Eine Vereinfachung der Verbraucherschutzregelungen würde sie aber dazu ermutigen, noch mehr Waren ins Ausland zu exportieren. 83 Prozent der Befragten befürworteten daher eine europaweite Vereinheitlichung der Richtlinien.
Das Europaparlament will den Händlern zwar entgegenkommen und im Januar die vier alten Richtlinien durch eine neue ersetzen. Ob das die Onlinehändler zufriedenstellen wird, ist aber fraglich. "Technische Regeln werden wir weitgehend vereinheitlichen", sagt Andreas Schwab (CDU), Abgeordneter im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europarlaments. Dazu gehörten unter anderem eine europaweit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen und ein Musterformular für den Widerruf.
Die Anpassung der AGB gestalte sich allerdings schwieriger, sagt Schwab. "Die EU-Mitgliedsstaaten befürchten hier, ihren Einfluss zu verlieren." Die Onlinehändler wünschen sich, dass neben dem Widerrufsrecht auch das Gewährleistungsrecht vereinheitlicht wird. Momentan gilt europaweit eine Mindestgewährleistungsfrist von 2 Jahren und 6 Monaten. "Es gibt aber Länder, die auf wesentlich längere Frist bestehen, so wie beispielsweise Finnland mit zehn Jahren. Für den Onlinehändler in Deutschland, der den Verbraucher in Finnland beliefert, bedeutet das höhere Kosten", sagt Schwab.
Teil 2: Die Rechtslage verunsichert auch die Konsumenten
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FTD.de, 08.11.2010
© 2010 Financial Times Deutschland,
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