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Merken   Drucken   08.08.2012, 20:51 Schriftgröße: AAA

Abgeordnetenbestechung: Warum Schwarz-Gelb das Korruptionsabkommen bremst

Bereits 2003 unterzeichnete Deutschland das Uno-Übereinkommen zur Korruption. Doch die Umsetzung als Gesetz fehlt nach wie vor. Union und FDP im Bundestag bremsen, die Wirtschaft ist stinksauer. Die Hintergründe.
© Bild: 2012 DPA/Maurizio Gambarini
Bereits 2003 unterzeichnete Deutschland das Uno-Übereinkommen zur Korruption. Doch die Umsetzung als Gesetz fehlt nach wie vor. Union und FDP im Bundestag bremsen, die Wirtschaft ist stinksauer. Die Hintergründe.

Für die Opposition ist es schlicht peinlich, für die Vorstände der deutschen DAX -Konzerne eine Frage der Glaubwürdigkeit: Deutschland hat im Jahr 2003 das Uno-Übereinkommen zur Korruption unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert. Grund ist ein langanhaltender Streit im Bundestag über die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Union und FDP blockieren eine Regelung, weil sie die freie Ausübung des Mandats in Gefahr sehen. Jetzt macht die Wirtschaft Druck. Chefs von 35 Konzernen fordern in einem Brandbrief die Regierung auf, die Uno-Konvention zu ratifizieren.

Die Uno-Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern unter Strafe zu stellen. In Deutschland ist bislang nur der Stimmenkauf und -verkauf verboten. Das Uno-Abkommen geht darüber hinaus: Demnach soll auch das Anbieten und die Annahme eines ungerechtfertigten Vorteils bestraft werden.

Seit 2003 gab es etliche Versuche, diese Vorgaben im deutschen Strafrecht zu verankern. Und auch in dieser Wahlperiode beschäftigt sich der Bundestag wieder mit verschiedenen Gesetzentwürfen - allesamt von der Opposition. Mitte Oktober veranstaltet der Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung zu den Plänen von SPD, Linken und Grünen.

Große Hoffnungen dürfen sich die Initiatoren nicht machen. Die Koalitionsfraktionen begründeten in einer Bundestagsdebatte Anfang März ihre Ablehnung. "Wenn Sie ein bestimmtes Verhalten von Abgeordneten nicht haben wollen, müssen Sie das über die Verhaltensregeln machen und nicht über Straftatbestände", sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU). Union und FDP befürchten, dass sich der Staatsanwalt für Treffen mit Lobbyisten und Einladungen von Verbänden und Unternehmen interessiert, sollte ein Straftatbestand geschaffen werden. "Müssen wir vorher anrufen und fragen, was die Location und das Brötchen kosten und ob man ein oder zwei Brötchen essen darf?", fragte Kauder.

Die Unionsfraktion stört, dass in dem Uno-Übereinkommen kein Unterschied zwischen Mandats- und Amtsträgern gemacht wird. Bisher habe niemand eine Lösung vorgetragen, die diese Trennung zwischen Amts- und Mandatsträger sauber aufgreift, hieß es aus der Fraktionsspitze. Diese Unterscheidung ist der Koalition wichtig: Anders als Beamte seien Abgeordnete nicht an bestimmte Dienstpflichten gebunden, sagte Kauder im Bundestag. Der Abgeordnete sei frei und müsse eine freie Entscheidung treffen können.

Für die SPD sind das vorgeschobene Argumente. Deutsche Staatsanwälte wüssten sehr gut, dass ein Abgeordneter nicht korrupt sei, wenn er beim parlamentarischen Abend eines Unternehmens gegessen und getrunken habe, sagte die zuständige SPD-Berichterstatterin Christine Lambrecht der FTD. Der Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für bestechliche Volksvertreter vor. "Zuwendungen, die parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen", sollen weiterhin möglich sein. Lambrecht hofft auf Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der bereits im Januar eine Lösung angemahnt hatte. In der Unionsfraktionspitze hieß es, man sei weiter an einer Lösung interessiert.

Auch die Wirtschaft macht weiter Druck. Die fehlende Ratifizierung stelle eine erhebliche Belastung der Auslandsaktivitäten deutscher Firmen dar, sagte Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). "Insbesondere erscheint es inkonsequent, wenn deutsche Unternehmen im Ausland von ihren dortigen Geschäftspartnern die Einhaltung von Antikorruptionsregeln fordern, Deutschland als Staat aber die Uno-Konvention nicht ratifizieren will", sagte Chefjustiziar Stefan Wernicke.

Was Daimler antreibt

Daimler gehört zu den Unternehmen, die bei dem von der International Chambers of Commerce initiierten Brandbrief mitmachen. Seit der Autobauer Ärger mit der US-Börsenaufsicht SEC bekam, ist Compliance hier ein Riesenthema. Weltweit führt das Unternehmen einen Feldzug gegen Korruption in den eigenen Reihen. Dabei achtet Daimler auch bei Geschäftspartnern auf die Einhaltung ethischer Standards.

Eine Daimler-Sprecherin sagte der FTD: "Compliance und Integrität sind für uns von entscheidender Bedeutung. Wir fühlen uns zur Einhaltung ethischer Standards verpflichtet." Das könne allerdings schwierig werden, wenn es sich um Länder handelt, die das Abkommen bereits unterschrieben haben, das eigene Land aber noch nicht. "Wir sind in Staaten unterwegs, wo das Abkommen schon ratifiziert ist kommen aber aus einem Land, wo das noch nicht der Fall ist." Die Sprecherin sagt: "Es geht um unsere Glaubwürdigkeit."

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