Kanzlerin Angela Merkel und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann
Für den Chef der Verbraucherschutzorganisation "Foodwatch", Thilo Bode, und die Berliner Rechtsanwältin Katja Pink ist die Party zum 60. Geburtstag des Top-Managers ein Indiz für die "ständige Kungelei zwischen Regierung und Industrie". Deshalb verlangten sie Einsicht in Unterlagen - unter anderem in den Terminkalender der Bundeskanzlerin.
Das Berliner Verwaltungsgericht verwehrte ihnen jedoch den Blick in das Dokument. Es entschied, dass Merkels Kalender wegen Bedenken um die innere Sicherheit tabu bleibt. Die Richter befürchten, dass dadurch die Erstellung eines "Bewegungsprofils der Bundeskanzlerin" möglich werde. Da half auch das Informationsfreiheitsgesetz nichts, auf das sich die Kläger gestützt hatten. Immerhin muss nach Angaben des Berliner Gerichts die Gästeliste veröffentlicht werden, weil es sich um Personen des öffentlichen Lebens handle.
Kanzleramt diene als Festkulisse
Die Kläger vermuten, dass sich an jenem Frühlingsabend eine Skandalsause abgespielt habe. Bereits herausgegebene Unterlagen hätten bewiesen, dass "die Macht der Lobbyisten eine so vertrauensvolle Nähe zwischen der Kanzlerin und der Finanzindustrie geschaffen hat, dass die erforderliche Distanz einer unabhängigen Regierung nicht mehr gewahrt erscheint".
Ackermann hatte im ZDF offenherzig über den Abend mit Merkel geplaudert: "Sie hat mir damals gesagt, sie würde gerne etwas für mich tun. Ich solle doch einmal etwa 30 Freunde und Freundinnen einladen aus Deutschland und der Welt, mit denen ich gerne einen Abend zusammen sein würde im Kanzleramt." So entstand der Eindruck, das Kanzleramt diene als Festkulisse - in der es die Crème de là Crème auf Kosten des Steuerzahlers krachen lasse.