Arbeitsministerin Ursula von der Leyen
Bisher stehen für das Bildungspaket - es umfasst Nachhilfe, Vereinsgebühren, Schulmaterial und Mittagessen - rund 600 Mio. Euro aus dem Bildungstopf des Bundes zur Verfügung. Und bisher besteht die FDP darauf, dass von der Leyens Hartz-Reform aufkommensneutral gestaltet wird - gibt es mehr Geld für die Kinder, muss also anderswo gespart werden.
Prüfung der Einkommen
Für 290.000 Kinder von Geringverdienern gibt es schon den Kinderzuschlag von rund 140 Euro im Monat - er wurde eingeführt, um diese Familien nicht zu Hartz-IV-Empfängern zu machen. Offen ist, ob diese Kinder nun daneben auch vom Bildungspaket profitieren würden und ob weitere hinzukämen: In dem Fall müssten Einkommen und Vermögen der Familien geprüft werden. Von der Leyen hatte mehrfach erklärt, dass langfristig auch die Kinder armer Eltern vom Bildungspaket profitieren sollen. Allerdings sollte das bislang als freiwillige Leistung aus Wirtschaft, Vereinen und Kommunen gestiftet werden.
Neben dieser Ausweitung enthält der Gesetzentwurf weitere mögliche Streitpunkte. So erhalten Kinder von Hartz-IV-Empfängern keinen Zuschuss zur Nachhilfe, wenn ihre Versetzung gefährdet ist oder wenn die Lernschwäche "aus unentschuldigtem Fehlen" resultiert und keine Anzeichen für eine nachhaltige Verhaltensänderung vorliegen.