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Merken   Drucken   22.09.2010, 04:00 Schriftgröße: AAA

Bildungspaket: Von der Leyen fördert noch mehr Kinder

Exklusiv Dass auch Kinder aus sozial schwächeren Familien von den Förderplänen der Bundesarbeitsministerin profitieren sollen, dürfte ihre Vorschläge verfassungskonform machen. Einziger Nachteil: Auch diese Sprößlinge wären künftig quasi Hartz-IV-Bezieher. von Maike Rademaker  Berlin
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will nicht nur Kindern von Hartz-IV-Empfängern Sportvereine und Nachhilfe bezahlen, sondern auch Kindern aus sozial schwachen Familien. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den die Ministerin zur Ressortabstimmung an ihre Kollegen verschickt hat. "Durch diese Regelung ist das Bildungspaket voraussichtlich verfassungskonform", sagte der Hauptgeschäftsführer des paritätischen Gesamtverbandes Ulrich Schneider. "Allerdings in der denkbar schlechtesten Variante - denn die Kinder sind damit quasi Hartz-IV-Bezieher."
Insgesamt gibt es derzeit rund zwei Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Sie haben laut Bundesverfassungsgericht von Januar an einen rechtlichen Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Zuständig für sie ist das Arbeitsministerium. Der Wohlfahrtsverband hatte mehrfach darauf verwiesen, dass die Eingrenzung auf diese Kinder aber verfassungswidrig sein könnte. Wie viele Kinder von Geringverdienern mit dem Gesetzentwurf nun zusätzlich diesen Anspruch erhalten könnten und wie viel mehr das den Bund kosten würde, ist unklar.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen   Arbeitsministerin Ursula von der Leyen
Bisher stehen für das Bildungspaket - es umfasst Nachhilfe, Vereinsgebühren, Schulmaterial und Mittagessen - rund 600 Mio. Euro aus dem Bildungstopf des Bundes zur Verfügung. Und bisher besteht die FDP darauf, dass von der Leyens Hartz-Reform aufkommensneutral gestaltet wird - gibt es mehr Geld für die Kinder, muss also anderswo gespart werden.
Prüfung der Einkommen
Für 290.000 Kinder von Geringverdienern gibt es schon den Kinderzuschlag von rund 140 Euro im Monat - er wurde eingeführt, um diese Familien nicht zu Hartz-IV-Empfängern zu machen. Offen ist, ob diese Kinder nun daneben auch vom Bildungspaket profitieren würden und ob weitere hinzukämen: In dem Fall müssten Einkommen und Vermögen der Familien geprüft werden. Von der Leyen hatte mehrfach erklärt, dass langfristig auch die Kinder armer Eltern vom Bildungspaket profitieren sollen. Allerdings sollte das bislang als freiwillige Leistung aus Wirtschaft, Vereinen und Kommunen gestiftet werden.
Neben dieser Ausweitung enthält der Gesetzentwurf weitere mögliche Streitpunkte. So erhalten Kinder von Hartz-IV-Empfängern keinen Zuschuss zur Nachhilfe, wenn ihre Versetzung gefährdet ist oder wenn die Lernschwäche "aus unentschuldigtem Fehlen" resultiert und keine Anzeichen für eine nachhaltige Verhaltensänderung vorliegen.
Kritik an Anpassung
Opposition und Verbände kritisierten den Entwurf am Dienstag aus anderen Gründen. Die SPD rügte das Ziel, die Hartz-IV-Regelsätze künftig jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung zu koppeln. Das Vorgehen sei möglicherweise verfassungswidrig, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Manuela Schwesig (SPD). Von der Leyen will für die Anpassung des Regelsatzes die allgemeinen Preissteigerungen zu 70 Prozent und die Lohnsteigerungen zu 30 Prozent einbeziehen.
Kommenden Montag soll feststehen, wie hoch der Regelsatz für Bedürftige nun ausfällt - aktuell wird dies noch im Ministerium berechnet. Derzeit beträgt er 359 Euro im Monat, für Kinder gibt es, je nach Alter, zwischen 215 und 280 Euro. FDP-Chef Guido Westerwelle  warnte vor einer drastischen Erhöhung des Regelsatzes: "40 Euro im Monat mehr für jeden Hartz-IV-Empfänger, aber Nullrunden für die Rentner - das ist nicht gerecht. Das kann und wird so nicht kommen", sagte Westerwelle laut "Bild".
  • FTD.de, 22.09.2010
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