Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte der "Rheinischen Post": "Wir machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen." Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz vom Verfassungsgericht zurück zum Bundestag kommen könne.
"Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die Grundzüge unseres Wahlsystems in das Grundgesetz zu schreiben", meinte der CDU-Rechtsexperte. Damit wäre auch der von Karlsruhe verlangte überparteiliche Konsens beim Wahlrecht dauerhaft gesichert.
Für kommenden Donnerstag wird bei den Gesprächen aller Fraktionen eine Vorentscheidung über das vom Verfassungsgericht angeordnete neue Wahlrecht erwartet. Dabei zeichnet sich ab, dass Überhangmandate künftig in vollem Umfang durch Zusatzsitze ausgeglichen werden sollen. Dies könnte im Extremfall zu einer Vergrößerung des Parlaments von jetzt 620 auf bis zu 900 Abgeordneten hinauslaufen. Karlsruhe hatte zentrale Teile des Ende 2011 von Union und FDP im Alleingang durchgesetzten Wahlrechts verworfen.