Die Bundeswehr darf im deutschen Luftraum gegen Terrorangriffe eingesetzt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig. Der Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs bleibt damit weiterhin unzulässig.
Mit dem Beschluss korrigiert das Verfassungsgericht in wichtigen Teilen seine eigene Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat des Gerichts nicht nur die Erlaubnis kassiert, dass die Luftwaffe einen von Terroristen entführten Passagierjet notfalls abschießen darf. Es hatte den Einsatz militärischer Mittel im Inland vielmehr für generell unzulässig erklärt.
Dem Zweiten Senat lag nun eine Anfrage auf Normenkontrolle der Bundesländer Bayern und Hessen vor, die sich im Kern dagegen richtete, dass der Bundesverteidigungsminister den Einsatz der Bundeswehr im Inland bei Katastrophenfällen in Alleinzuständigkeit anordnen kann. Da dieser Senat, dem Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle vorsitzt, in zentralen Punkten von der Linie der Kollegen abweichen wollte, musste das Gericht im Plenum aller 16 Richter entscheiden. Dies gab es zuvor nur vier Mal in der Geschichte der Bundesrepublik. Damit wird auch deutlich, wie schwer sich das Gericht mit der Frage militärischer Gewalt im Inland tut.
Der Beschluss der Richter entfacht auch die politische Debatte um den Einsatz der Bundeswehr im Innern aufs Neue. Die Union dringt seit Langem darauf, dass im Notfall auch Soldaten zur Terrorabwehr eingesetzt werden dürfen - und dabei auch militärische Gewalt anwenden dürfen. Weil das Verfassungsgericht in seinem Urteil 2006 Waffengewalt im Inland prinzipiell ausgeschlossen hatte, konnte sich die Union mit ihrer Forderung aber weder in der Großen Koalition noch in der schwarz-gelben Regierung durchsetzen, weil dafür eine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist.
Unionspolitiker begrüßten die Entscheidung aus Karlsruhe am Freitag . Der Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sprach von einer "grundlegenden Entscheidung für die Sicherheit der Bürger". Der Beschluss bestätige die Position der Union, dass es "terroristische Anschläge geben kann, bei deren Abwehr die Polizei alleine überfordert und es deshalb unverantwortlich wäre, auf die Bundeswehr nicht zurückzugreifen".
Dagegen betonten SPD und Grüne, dass das Gericht strikte Grenzen für den Waffeneinsatz im Inland gezogen habe und diesen nur als letztes Mittel zulasse. Auf dieser Basis könnten "auch zukünftig konservative Kreise keinesfalls die Bundeswehr zum Hilfssheriff degradieren", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann. Er kritisierte die Richter dafür, dass sie mit ihrer Vorgabe, wonach militärische Gewalt im Innern in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" zulässig sei, hilflos zurücklasse. "Nirgendwo werden diese definiert oder Beispiele dafür genannt", sagte Hartmann. Es müsse dabei bleiben, dass die Bundeswehr nur unbewaffnet und bei Naturkatastrophen und anderen schweren Unglücksfällen Amtshilfe leisten dürfe.