Die Bundesregierung kommt beim Betreuungsgeld den Kritikern aus den eigenen Reihen entgegen. Am Vormittag einigte sich Familienministerin Kristina Schröder (CDU) mit den Fachpolitikern der Unions-Fraktion auf einen Kompromiss. Kern ist nach Informationen aus Fraktionskreisen ein neues Wahlrecht.
Demnach dürfen sich die Eltern am Anfang entscheiden, ob sie die 150 Euro Betreuungsgeld in bar erhalten wollen oder als Zuschuss für die private Rentenvorsorge. Als Anreiz würde dieser Zuschuss mit 165 Euro pro Monat etwas höher ausfallen. Hartz-IV-Empfänger hätten zwar keinen Anspruch auf die Barleistung, könnten aber den Zuschuss für die Altersvorsorge wählen.
Zudem sollen Bezieher von Betreuungsgeld dazu verpflichtet werden, mit ihren Kleinkinder die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Diese Verpflichtung soll jedoch auch für Elterngeld-Bezieher gelten, so der Kompromiss. Offen ist noch, ab wann das Betreuungsgeld gezahlt werden soll. Ursprünglich sollte es vom ersten bis zum dritten Geburtstag des Kindes gelten. Nun wollen die Fachpolitiker noch klären, ob auch solche Familien Betreuungsgeld beanspruchen dürfen, die weniger als ein Jahr Elterngeld beziehen. Grundsätzlich gilt das Betreuungsgeld für alle Familien, die keinen staatlich geförderten Kitaplatz für ihr Kleinkind in Anspruch nehmen.
Bis Montag sollen die Änderungen in das Gesetz eingearbeitet werden. Zustimmen muss dann auch noch die FDP, die an dem aktuellen Kompromiss nicht beteiligt war.
Verhandlungsführerin und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir sind auf der Zielgeraden." Schröder werde ihren Gesetzentwurf, über den am 18. Oktober im Bundestag abgestimmt werden soll, entsprechend ändern. Ein zweiter Punkt für den Kompromiss ist den Informationen zufolge, einen Anreiz zu schaffen, dass die Eltern das Betreuungsgeld (langfristig 150 Euro für zwei- und dreijährige Kinder) in eine private Altersvorsorge einzahlen. Hier werde über einen Betrag von zusätzlich 15 Euro gesprochen, wenn die Eltern sich das Betreuungsgeld nicht bar auszahlen lassen.
Die "Passauer Neue Presse" berichtete, bei Tod, schwerer Krankheit oder schwerer Behinderung eines Elternteils würde Betreuungsgeld auch dann gezahlt, wenn das Kleinkind wöchentlich im Schnitt bis zu 20 Stunden in staatlich geförderter Betreuung verbringe.