Das Thema Mindestlohn ist nicht neu in den Callcenterorganisationen: Bereits im Sommer gab es eine erfolglose Initiative, über das Mindestarbeitsbedingungengesetz eine Untergrenze zu etablieren. Der Vorstoß scheiterte, weil die im Gesetz vorgeschriebenen "sozialen Verwerfungen" nicht nachgewiesen wurden. Danach ergab dann allerdings eine Mitgliederbefragung im CCV, dass die Mehrheit der Unternehmen sich für einen Mindestlohn ausspricht - gesetzlich oder über einen Tarifvertrag.
"Wir könnten mit einem Mindestlohn gleich drei Baustellen schließen", begründete Stockmann das Interesse der Firmen. "Das Lohn- und Auftragsdumping, das in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Den Fachkräftemangel, den auch wir zu spüren bekommen - vernünftige Mitarbeiter brauchen auch vernünftige Löhne. Und das Image: Es ist zwar mittlerweile nur ein sehr kleiner Teil, der zum schlechten Image beiträgt, aber er schadet der Branche insgesamt."
Außerdem hätte ein Mindestlohn, den die Arbeitgeber selbst mit den Gewerkschaften aushandeln, einen Vorteil gegenüber gesetzlichen Initiativen: "Als Zweckverband könnten wir selbst die Löhne besser nach unterschiedlichen Ansprüchen differenzieren, zum Beispiel, wenn Fremdsprachen notwendig sind."
Ob das Vorhaben gelingt, hängt nicht nur von der Zustimmung der CCV-Mitgliedsunternehmen ab. Denn Sinn haben die Gründung eines Verbands und das Aushandeln eines Mindestlohns nur, wenn dieser vom Gesetzgeber für allgemein verbindlich erklärt wird - also für alle Beschäftigten der Branche gilt. "Sonst mogeln sich billigere Anbieter daran vorbei", so Stockmann. Um die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen, muss der Verband 50 Prozent der Arbeitnehmer umfassen. So viele hat der CCV nicht. "Ob sich weitere Unternehmen dazu finden, müssen wir abwarten, aber da gibt es durchaus Signale."
Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) will schon mal nicht mitmachen. "Dafür sind wir nicht zu haben", sagte Simon Juraschek, DDV-Vorstandsmitglied. Die großen Anbieter würden bei dem Vorhaben nicht mitziehen, damit sei ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit "nahezu ausgeschlossen".