Volker Wissing, FDP
Das Zwölf-Punkte-Programm ist keine umfassende Neuordnung der Unternehmensbesteuerung. Es sieht aber Erleichterungen an mehreren Stellen vor, vom Verlustrücktrag bis zum Reisekostenrecht. Insbesondere bei der Verlustverrechnung wird das deutsche Recht internationalen Standards angeglichen. Die geplanten Änderungen stehen auch in dem Grünbuch zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung, auf das sich Deutschland und Frankreich geeinigt haben. Flosbach äußerte am Dienstag wieder die Hoffnung, dass sich andere europäische Länder hier anschließen werden.
Ebenfalls eine Angleichung an Frankreich ist die geplante Erhöhung des Verlustrücktrags von derzeit 511.500 Euro im Jahr auf 1 Mio. Euro. Durch den Rücktrag von Verlusten können sich Unternehmen Steuern erstatten lassen, die sie in früheren Gewinnjahren gezahlt hatten. Gegen Steuergestaltungen will die Koalition vorgehen, indem sie die doppelte Nutzung von Verlusten aus dem Ausland verhindert. Die Verrechnung soll auf den Mindeststandard nach EU-Recht begrenzt werden.
Die Besteuerung von beschränkt haftenden Kommanditisten in KGs soll vereinfacht und weniger anfällig für Tricks werden. Es sollen nur noch solche Verluste steuerlich anerkannt werden, die der Kommanditist auch tatsächlich wirtschaftlich trägt. Deshalb soll der einschlägige Paragraf 15a Einkommensteuergesetz nicht mehr am Handelsrecht anknüpfen, sondern nur noch an der Steuerbilanz. Das hatten die Länder gefordert.