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Merken   Drucken   15.02.2012, 15:39 Schriftgröße: AAA

Gruppenbesteuerung: Koalition beglückt Konzerne

Die Neuorganisation der Besteuerung ermöglicht es Unternehmen, Verluste besser zu verrechnen. Ein Zwölf-Punkte-Programm soll sie um 1,8 Mrd. Euro entlasten. von Jens Tartler  Berlin
Die schwarz-gelbe Koalition will die Besteuerung von Unternehmen modernisieren. Kernpunkt eines Zwölf-Punkte-Programms ist eine neue Gruppenbesteuerung, die die Verrechnung von Verlusten in Konzernen erleichtert. Diese Reform soll zu einer Steuerentlastung von 1 Mrd. Euro im Jahr 2016 und 2 Mrd. Euro 2017 führen. Die Gegenfinanzierung an anderen Stellen des Unternehmenssteuerrechts soll zu Mehreinnahmen von 200 Mio. Euro führen. Unter dem Strich ergibt sich in der Endstufe der Reform eine Nettoentlastung von 1,8 Mrd. Euro.
Die Gruppenbesteuerung ist für Deutschland ein "Paradigmenwechsel", wie Volker Wissing, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, am Dienstag in Berlin sagte. Deutschland verzichtet künftig auf den Ergebnisabführungsvertrag als Voraussetzung für die Verlustverrechnung im Konzern. Gleichzeitig soll die Mindestbeteiligungsquote von heute 50 Prozent auf mindestens 75 Prozent steigen, wie der CDU-Finanzexperte Klaus-Peter Flosbach ankündigte. Das bedeutet: Ein Konzernunternehmen muss zu wenigstens 75 Prozent an einer anderen Konzerntochter beteiligt sein, damit beide ihre Gewinne und Verluste steuersparend verrechnen können.
Volker Wissing, FDP   Volker Wissing, FDP
Das Zwölf-Punkte-Programm ist keine umfassende Neuordnung der Unternehmensbesteuerung. Es sieht aber Erleichterungen an mehreren Stellen vor, vom Verlustrücktrag bis zum Reisekostenrecht. Insbesondere bei der Verlustverrechnung wird das deutsche Recht internationalen Standards angeglichen. Die geplanten Änderungen stehen auch in dem Grünbuch zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung, auf das sich Deutschland und Frankreich geeinigt haben. Flosbach äußerte am Dienstag wieder die Hoffnung, dass sich andere europäische Länder hier anschließen werden.
Ebenfalls eine Angleichung an Frankreich ist die geplante Erhöhung des Verlustrücktrags von derzeit 511.500 Euro im Jahr auf 1 Mio. Euro. Durch den Rücktrag von Verlusten können sich Unternehmen Steuern erstatten lassen, die sie in früheren Gewinnjahren gezahlt hatten. Gegen Steuergestaltungen will die Koalition vorgehen, indem sie die doppelte Nutzung von Verlusten aus dem Ausland verhindert. Die Verrechnung soll auf den Mindeststandard nach EU-Recht begrenzt werden.
Die Besteuerung von beschränkt haftenden Kommanditisten in KGs soll vereinfacht und weniger anfällig für Tricks werden. Es sollen nur noch solche Verluste steuerlich anerkannt werden, die der Kommanditist auch tatsächlich wirtschaftlich trägt. Deshalb soll der einschlägige Paragraf 15a Einkommensteuergesetz nicht mehr am Handelsrecht anknüpfen, sondern nur noch an der Steuerbilanz. Das hatten die Länder gefordert.
Die Koalition will zudem Missbrauch beim Kauf von Unternehmen mit Fremdkapital verhindern. Das sogenannte Leveraged Buyout führe oft zur "Auszehrung" der gekauften Unternehmen, weil diesen die Schulden für den Kauf aufgeladen würden, sagte Wissing. Deshalb sollen die Käufer ihre Fremdkapitalzinsen nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen dürfen. Das soll die 200 Mio. Euro Gegenfinanzierungsvolumen bringen.
Im Reisekostenrecht soll der zentrale Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" klarer gefasst werden. In Zukunft soll nur noch zwischen der "ersten Tätigkeitsstätte" und "anderen Tätigkeitsstätten" unterschieden werden. Für den Weg zur ersten können Steuerzahler die Entfernungspauschale ansetzen, für die anderen Orte die tatsächlichen Fahrtkosten. Wer sich am Arbeitsort eine Zweitwohnung nimmt, soll die tatsächlich gezahlte Miete angeben dürfen und nicht nur die ortsübliche Miete.
Lange Wartezeit
Gruppenbesteuerung Die neue Verlustverrechnung soll erst 2016 in Kraft treten. Die Finanzexperten von Union und FDP sowie das Bundesfinanzministerium argumentieren, die Unternehmen bräuchten drei Jahre Zeit, um sich darauf vorzubereiten.
Andere Reformen Der Rest des Zwölf-Punkte-Programms der Koalition soll schon 2013 und 2014 in Kraft treten - je nach dem, wie schnell die technische Umsetzung der jeweiligen Punkte möglich ist. Die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag soll in diesem Jahr stattfinden.
  • FTD.de, 15.02.2012
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