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  23.12.2009, 08:51    

Jahreswechsel: Das ändert sich 2010 (Teil 1)

Die Bürger müssen sich im kommenden Jahr auf eine Reihe gesetzlicher Änderungen einstellen. FTD.de zeigt, was sich im Steuerrecht, bei Sozialabgaben, im Gesundheitswesen und weiteren Gebieten ändert. In Teil 1 geht es vor allem um die Sozialversicherungen.
Während die schwarze-gelbe Koalition noch über höhere Sozialabgaben streitet, steht bereits fest, dass Besserverdiener höhere Beiträge zahlen müssen. Verantwortlich dafür ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Auch die Versicherungspflichtgrenze im Gesundheitssystem steigt. Die Änderungen im Überblick:
Die in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährte Kurzarbeiterregelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.
Besserverdiener werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das bringt die zum Jahreswechsel übliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen mit sich. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.
Mit dem elektronischen Entgeltnachweis ("Elena") will die Bundesregierung lästigen Papierkram für Wirtschaft und Verbraucher abschaffen. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben.
Elena startet zwar erst 2012. Die Arbeitgeber müssen aber vom 1. Januar 2010 an monatlich Daten an eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Alle Krankenkassen können von 2010 an pleitegehen - auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und andere regionale Kassen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht - wie Barmer und DAK - insolvenzfähig. Bei einer Pleite haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart.
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen:
Pflegehilfe Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro.
Pflegegeld Stufe 1 von 215 auf 225, Stufe 2 von 420 auf 430, Stufe 3 von 675 auf 685 Euro.
Vollstationäre Versorgung Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro, Härtefälle von 1750 auf 1825 Euro.
Kurzzeitpflege von 1470 auf 1510 Euro.
Der Beitragssatz sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent. Die Künstlersozialversicherung schützt mehr als 160.000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit. Sie sorgt auch für deren Alterssicherung. Die Abgabe müssen Verlage, Theater oder Galerien entrichten, die die Arbeit von "Kulturschaffenden" verwerten. Finanziert wird die Künstlersozialkasse auch noch durch einen Zuschuss des Bundes und durch Beiträge der Versicherten selbst.
Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Danach müssen Schwangere mit auffälligem Pränataldiagnostik-Befund von ihrem Arzt über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und über das Leben von Menschen mit Behinderung informiert werden. Entschließt sich die Frau zum Abbruch, muss zwischen Beratung und Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.
  • dpa, 23.12.2009
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