Es ist schon infam, was manche Journalisten und Politiker sich hinter vorgehaltener Hand erlauben. Erst war Bettina Wulff die "Tattoo Betty" mit angeblicher Rotlichtvergangenheit. Und jetzt, wo die ehemalige First Lady mit aller Energie juristisch gegen diese Verleumdungen vorgeht, die im Zuge der Christian-Wulff-Affäre genüsslich kolportiert und von manchen Bloggern und Medien unbekümmert öffentlich verbreitet wurden, raunen diese Gerüchteschleudern: Hätte sie besser mal früher um ihre Ehre gekämpft, dann wäre die Fama nie Allgemeingut geworden. Schäbiger geht's nicht.
Wäre Bettina Wulff schon im Schloss Bellevue den schmutzigen Spekulationen entgegengetreten, hätte sie dem Präsidenten zusätzlich geschadet. Dass ihr Mann sich im Januar öffentlich zur Wehr setzte "gegen die Fantasien, die über meine Frau im Internet verbreitet werden", reichte den Verleumdern nicht. Darum ist es ein verständlicher Akt der Selbstrehabilitation, dass Bettina Wulff jetzt rechtlich zurückschlägt.
Publizistisch gibt es eine Verbreitungshaftung. Wer Gerüchte in die Welt setzt, kann dafür zur Verantwortung gezogen werden. Knifflig wird es, wenn die Gerüchte - wie es hier der Fall war - sogar formeller Gegenstand von Erörterungen auf höchster politischer Ebene sind. Einfach totschweigen? Eine schwierige Abwägung, die allergrößte Sorgfaltspflicht verlangt. Wer sie verletzt, muss dafür belangt werden. Aber genau hier endet auch der Anspruch potenzieller Opfer.
Bettina Wulff überhebt sich, wenn sie auch Google in die Knie zwingen will. Eine Suchmaschine findet nur, was elektronisch existiert. Und sie aggregiert, wonach Internetnutzer am meisten suchen. Im Zusammenhang mit ihrem Namen war das häufigste Suchwort "Prostituierte". Ein mathematisches Ergebnis. Verletzend, aber im Interesse der Internetfreiheit zu erdulden.
Sie will nur ihr Buch vermarkten, ansonsten hat dieser Artikel nichts in der Rubrik Politik zu suchen.