Auslöser 11. SeptemberBereits die Erfahrungen aus der Vor-Handy-Zeit belegen jedoch, welch Missbrauch durch die TÜ auch möglich ist. Besonders deutlich wird der Missbrauch der Zugriffsrechte beim Ausspionieren politischer Gruppierungen. Einer der drastischsten Fälle ereignete sich in Niedersachsen im Zusammenhang mit den Castor-Transporten.
"Im Wendland sind Abhörmaßnahmen an der Tagesordnung", sagt Mathias Edler. Bis vor kurzem war er Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (BI), die sich gegen die Transporte stark macht. Die Sonderkommission 611 des Landeskriminalamts (LKA) schnitt ein halbes Jahr jedes seiner Telefonate mit: Ob sich Edler mit Politikern oder Journalisten unterhielt, ob es um die Herzkrankheit einer Freundin oder den Besuch beim Heilpraktiker ging - die Soko war dabei.
Offiziell fahndete sie nach den Tätern, die Mitte September 1996 im Raum Hildesheim drei Züge mit einer Hakenkralle stoppten. Im Visier der Ermittler: Ein Mitglied der Bürgerinitiative, auf dessen Hof in der Nähe von Lüchow Edler wohnte und dessen Telefon er mitbenutzte.
"Den Ermittlern kam es gerade recht, dass sie sich beim Belauschen des Mitglieds der Bürgerinitiative auch über die Kontakte ihres Pressesprechers informieren konnten", sagt Jürgen Seifert, Mitglied der G-10 Kommission der Bundesregierung. Das vierköpfige Gremium überwacht die Abhörmaßnahmen von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischem Abwehrdienst (MAD).
Dass auch Familienangehörige, Freunde oder Mitbewohner belauscht werden, wenn sie den gleichen Anschluss benutzen, hält Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling für unproblematisch. "Auch gegen Nichtverdächtige lässt Paragraf 100a StPO verfassungsrechtlich unbedenklich die Überwachung zu", schreibt der Sozialdemokrat in einem Brief an Kommissionsmitglied Seifert.