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Merken   Drucken   17.02.2012, 15:53 Schriftgröße: AAA

Rücktrittsgründe: Fragezeichen hinter Wulffs Ehrensold

Bundespräsidenten außer Diensten werden mit 200.000 Euro pro Jahr versorgt. Hat auch Christian Wulff Anspruch auf die Ruhebezüge? Selbst in der Union gibt es Zweifel. Kanzlerin Merkel muss den heiklen Fall entscheiden. von Kai Beller  Berlin
Bundespräsidenten müssen sich nach dem Ende ihrer Amtszeit keine finanziellen Sorgen machen. Gut 200.000 Euro im Jahr erhalten die Staatsoberhäupter im Ruhestand. Auch nach einem Rücktritt aus gesundheitlichen und politischen Gründen wird das Geld bezahlt. Fraglich ist aber, ob Christian Wulff sein Amt aus diesen Gründen abgegeben hat. Selbst Koalitionspolitiker bezweifeln das.
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Damit muss die schwarz-gelbe Regierung neben der schwierigen Suche nach einem Nachfolger eine weitere heikle Frage klären. Im Gesetz über die Ruhebezüge ausscheidender Staatsoberhäupter ist das zwar nicht vorgesehen. Nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim muss die Regierung in Anlehnung an entsprechende Regelungen aus der Zeit der Weimarer Republik den Fall Wulff entscheiden. "Auf Grund der ausdrücklich erklärten engen Anlehnung des Bundespräsidentengesetzes an das Reichspräsidentengesetz ist im Falle des Bundespräsidenten die Bundesregierung für die Beurteilung zuständig", schrieb von Arnim.
Selbst in der Koalition gibt es Stimmen, die dem zurückgetretenen Präsidenten den Ehrensold nicht zuerkennen wollen. Da Wulff und sein Vorgänger Horst Köhler beide aus eigenen Gründen aus dem Amt geschieden seien, "gebührt ihnen nach meiner Meinung kein Ehrensold nach Paragraf eins Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten", schrieb der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass "Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen", eher keine politischen Gründe seien. Diese müssten im "Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Lebens stehen". Wenn Wulff zurückgetreten wäre, weil er mit der Politik der Regierung über Kreuz lag, hätte es einen eindeutigen politischen Bezug gegeben.
Das Staatsoberhaupt musste aber sein Amt aufgeben, weil er Privates und Dienstliches während seiner Zeit als Ministerpräsident nicht sauber getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung nach. Für von Arnim hat sich Wulff moralischer Verfehlungen schuldig gemacht. Daher dürfe es keinen Ehrensold für ihn geben.
Für den zurückgetretenen Präsidenten könnte das unangenehme Folgen haben. Zwar hat der CDU-Politiker Anspruch auf ein Ruhegehalt als ehemaliger niedersächsischer Ministerpräsident. Das Geld bekommt er aber erst, wenn er 60 Jahre alt ist - also erst in acht Jahren. Auch seine Altersentschädigung als ehemaliger Landtagsabgeordneter wird frühestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres fällig. Übrig bleibt das Übergangsgeld, das ihm nach seinem Ausscheiden aus dem Ministerpräsidenteamt zwei Jahre lang zusteht. Bis Ende Juni würde es ihm noch ausgezahlt.
"Wulffs finanzielles Schicksal liegt also in Merkels Hand", schrieb von Arnim. Auf historische Vorbilder kann sie sich nicht berufen. Der Fall ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik - und verzwickt.
  • FTD.de, 17.02.2012
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