Damit muss die schwarz-gelbe Regierung neben der schwierigen Suche nach einem Nachfolger eine weitere heikle Frage klären. Im Gesetz über die Ruhebezüge ausscheidender Staatsoberhäupter ist das zwar nicht vorgesehen. Nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim muss die Regierung in Anlehnung an entsprechende Regelungen aus der Zeit der Weimarer Republik den Fall Wulff entscheiden. "Auf Grund der ausdrücklich erklärten engen Anlehnung des Bundespräsidentengesetzes an das Reichspräsidentengesetz ist im Falle des Bundespräsidenten die Bundesregierung für die Beurteilung zuständig", schrieb von Arnim.
Selbst in der Koalition gibt es Stimmen, die dem zurückgetretenen Präsidenten den Ehrensold nicht zuerkennen wollen. Da Wulff und sein Vorgänger Horst Köhler beide aus eigenen Gründen aus dem Amt geschieden seien, "gebührt ihnen nach meiner Meinung kein Ehrensold nach Paragraf eins Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten", schrieb der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass "Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen", eher keine politischen Gründe seien. Diese müssten im "Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Lebens stehen". Wenn Wulff zurückgetreten wäre, weil er mit der Politik der Regierung über Kreuz lag, hätte es einen eindeutigen politischen Bezug gegeben.
Das Staatsoberhaupt musste aber sein Amt aufgeben, weil er Privates und Dienstliches während seiner Zeit als Ministerpräsident nicht sauber getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung nach. Für von Arnim hat sich Wulff moralischer Verfehlungen schuldig gemacht. Daher dürfe es keinen Ehrensold für ihn geben.