Ingrid Matthäus-Maier war Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag und Chefin der KfW-Bankengruppe. Heute ist sie unter anderem Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung.
Da reibt man sich doch verwundert die Augen: In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gibt es einen Artikel 138, der in unser Grundgesetz übernommen worden ist. Danach sind die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzuschaffen.
Es geht um Entschädigungszahlungen für die Enteignung von Kirchenvermögen im Jahre 1803, die nun aus den Länderhaushalten - nicht etwa aus der Kirchensteuer - gezahlt werden und im Moment etwa 450 Mio. Euro betragen. Aus dem Staatshaushalt des Landes Bayern etwa die Jahresrenten der sieben Erzbischöfe und Bischöfe, der 60 Kanoniker und der 42 Domvikare. Auch die Pension des unsäglichen Bischofs Walter Mixa - alles aus allgemeinen Steuergeldern. Nach 92 Jahren weigert sich der Gesetzgeber aufgrund des massiven Drucks der Kirchen beharrlich, diesen Ablösungsauftrag umzusetzen.
Demgegenüber hat der Bundestag keine sechs Wochen gebraucht, um auf Druck der Kirchen einen Beschluss zu fassen, wonach die Bundesregierung im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen hat, der sicherstellt, dass die Beschneidung von Jungen zulässig ist. Diese Diskrepanz - einerseits 92 Jahre lang einen Verfassungsauftrag zu negieren, andererseits im Eiltempo einen Beschluss zu fassen - zeigt, dass unser Staat entgegen unserer Verfassung nicht weltanschaulich-religiös neutral ist.
Dabei hätte es gute Gründe gegeben, sich Zeit für ein sorgfältiges Abwägen der Argumente zu nehmen. Ich teile die Auffassung, dass die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung nicht durch die Religionsfreiheit der Eltern außer Kraft gesetzt werden können. Die Beflissenheit und die Willfährigkeit der Parlamentsmehrheit gegenüber den kirchlichen Forderungen macht besorgt.
Die enge Verbindung zwischen Staat und Kirche findet sich in vielen Lebensbereichen. In der Steuerpolitik mischen sich die Kirchen immer schon kräftig ein, weil sich die Kirchensteuer nach der Lohn- und Einkommensteuer richtet. Aus meiner Zeit als Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundestages kann ich ein Lied davon singen, dass die Kirchen bei Steueränderungen sich nicht schämten, Steuersenkungen für Kleinverdiener und Kinder zu torpedieren: Ihr Kirchensteueraufkommen würde dann ja auch sinken.
Neues Beispiel: die Kapitalertragssteuer. Da im Unterschied zur Lohnsteuerkarte bei den Kreditinstituten, Versicherungen, Bausparkassen und Fonds die Religionszugehörigkeit des Sparers nicht vermerkt ist, haben die Kirchen die Politik heftig bedrängt, das zu ändern, weil viele Kirchenmitglieder ohne den automatischen Abzug ihre Kirchensteuer nicht zahlten. Eilfertig hat die Bundesregierung Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Institute einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen können, ob der Schuldner der Kapitalertragssteuer kirchensteuerpflichtig ist.
Der Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass dann für 90 Millionen (!) Konten die Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit der Kontoinhaber erfahren würden. Das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen den Datenschutz. Der Entwurf wurde so geändert, dass die Kreditinstitute den Kontoinhaber auf die bevorstehende Datenabfrage und auch auf sein Widerspruchsrecht hinweisen müssen. Aber Unsinn ist er trotzdem. Und zeigt erneut, wie beflissen die Politik auf Wünsche der Kirchen reagiert.
Nicht anders ist es beim kirchlichen Arbeitsrecht. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht, Streik ist verboten, keine Mitbestimmung mithilfe der Gewerkschaften, immer wieder Grundrechtsverletzungen durch die Kirchen, durch Diakonie und Caritas mit ihren rund 1,2 Millionen Beschäftigten. Da ist der Chefarzt in einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf, dem wegen Wiederverheiratung als Geschiedener gekündigt wird. Erst das Bundesarbeitsgericht hebt die Kündigung auf.
Da ist der Organist einer katholischen Gemeinde in Essen, dem nach 14 Jahren untadeliger Arbeit wegen Ehebruchs gekündigt wird. Der braucht sieben Instanzen und 13 Jahre, ehe ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bescheinigt, dass die Kirche gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Wiedergutmachung hat er bis heute nicht erhalten. Da ist die allseits beliebte Kindergartenleiterin in Königswinter, der trotz heftiger Gegenwehr der Eltern gekündigt wird, weil sie nach langen Ehejahren zu ihrem Freund gezogen ist. Gerade in diesen Tagen hat die katholische Kirche einer lesbischen Kindergartenleiterin im Landkreis Neu-Ulm gekündigt. Und Kirchenaustritt ist sowieso immer ein Kündigungsgrund.
Spätestens in dem Fall der Königswinterer Kindergartenleiterin konnte endlich einmal als glatte Unwahrheit die Behauptung der Kirchen entlarvt werden, dass sie die Kirchensteuer benötigten, weil sie so viel Geld in ihre soziale Einrichtungen steckten. Die Öffentlichkeit nahm erst erstaunt, dann empört zur Kenntnis, dass der Beitrag der Kirche zu diesem Kindergarten exakt bei null liegt. Das bedeutet null Prozent Beteiligung an den Kosten und trotzdem 100 Prozent Oberhoheit über das Privatleben der Beschäftigten. Als das ruchbar wurde, kündigte die Stadt Königswinter den Vertrag mit der katholischen Kirche.
Für katholische und evangelische Krankenhäuser und Pflegeheime gilt ebenfalls das Nullprinzip. Da bietet es sich doch an, gleich für ein weltanschaulich neutrales Mindestangebot an sozialen Dienstleistungen zu sorgen, indem die öffentliche Hand das Geld in einen neutralen Träger steckt und nicht mehr ein kirchliches Oligopol oder in einigen Gegenden sogar ein Monopol staatlich finanziert.
Dann käme es auch nicht mehr zu solchen Vorfällen: Gerade hatten wir einen Handwerker im Haus, einen Kosovaren, seit 17 Jahren in Deutschland, voll integriert. Seit zwei Jahren hat er seine Kinder im katholischen Kindergarten angemeldet, weil die anderen weit entfernt sind. Gerade habe ihm der Kindergarten mitgeteilt, dass man nur christliche Kinder und keine muslimischen aufnehme.
Als ich ihm sagte, auch meinen Kindern sei die Aufnahme in einem katholischen Kindergarten vor über 30 Jahren abgelehnt worden, weil meine Familie konfessionsfrei ist, erstaunte ihn das: "Sie waren doch Bundestagsabgeordnete!"
Schauen Sie mal in die Stellenanzeigen kirchlicher Einrichtungen: Mitgliedschaft in der Kirche und "Identifikation mit den Zielen eines christlichen Trägers" sind Voraussetzung. Die Kirchen berufen sich dafür auf den "Verkündigungsauftrag". Beide Kirchen verlangen dies auch für offensichtlich verkündigungsferne Tätigkeiten wie Physiotherapeuten, MTLA im Laborbereich, Ärzte, Putz- und Hauspersonal. Geradezu skurril die Anzeige des Bischöflichen Ordinariats Eichstätt: Gesucht wurde eine Reinigungskraft für 1,5 (!) Stunden in der Woche. "Wir erwarten die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche sowie die Identifikation mit ihr und ihren Zielsetzungen."
Bei der Diakonie liegen die Probleme eher im Lohndumping, bei übermäßiger Leiharbeit und in prekären Arbeitsverhältnissen. Als die Beschäftigten in NRW und Niedersachsen mithilfe von Verdi dagegen streikten, zog die Diakonie mit der Begründung "Gott bestreikt man nicht" vors Gericht. Das Landesarbeitsgericht Hamm und das Landesarbeitsgericht Hamburg stellten 2011 richtigerweise fest, dass nicht Gott bestreikt wird, sondern die Diakonie, und haben den Beschäftigten recht gegeben.
Immer mehr Menschen wehren sich nun innerhalb von Diakonie und Caritas, auch mithilfe von Verdi. Ich bin in der Kampagne "Gerdia" engagiert: Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz. Am besten wäre eine sehr einfache Gesetzesänderung. Das Betriebsverfassungsgesetz hat in Paragraf 118 zwei Absätze zum Tendenzschutz. Absatz eins gilt für Gewerkschaften, Parteien, konfessionelle, karitative und erzieherische Einrichtungen wie etwa der Arbeiterwohlfahrt und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Nach Absatz zwei gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht für Religionsgesellschaften.
Diesen zweiten Absatz sollte man streichen. Dann gilt der Absatz eins auch für die Kirchen sowie Diakonie und Caritas. Für Tendenzträger wie Pfarrer, Diakone, Priester und Diakonissen haben die Kirchen dann Tendenzschutz. Aber klar wäre auch: Ärzte, Altenpfleger, Krankenschwestern, Kindergärtnerinnen haben keinen Verkündigungsauftrag, sie heilen Kranke, pflegen Alte und erziehen Kinder.
Wer nicht einer Kirche angehört, ist für diese Tätigkeiten ebenso wenig disqualifiziert wie Menschen, die erneut heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Mehr als 30 Millionen konfessionsfreie Menschen in Deutschland haben auch das Recht, endlich von der Politik beachtet zu werden.