Nordrhein-Westfalens Städte und Gemeinden müssen in Zukunft voraussichtlich weniger für die Lasten der Deutschen Einheit zahlen. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster erklärte ein Landesgesetz zur Verteilung der Einheitslasten in Teilen für verfassungswidrig. Das Gesetz war von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung 2010 beschlossen worden. Es regelte die Aufteilung der Kosten zwischen Land und Kommunen. Das Urteil hat keine Auswirkungen über NRW hinaus.
Das Land habe falsche Berechnungsgrundlagen angelegt, kritisierten die Richter. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kommunen über Gebühr gezahlt hätten und weiter zu viel zahlen sollten. Etwa 40 Prozent der Lasten für das Land entfielen nach dem Gesetz auf Städte und Gemeinden. Der Landtag, der am Sonntag neu gewählt wird, muss die Vorschriften überarbeiten und Entlastungen durch den Bund an die Kommunen weitergeben. Zum Beispiel war bisher nicht eingeflossen, dass das Land zum Ausgleich der Einheitslasten seit 1995 einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhält.
Geklagt hatten 91 Städte und Gemeinden – von der Millionenstadt Köln bis zum 6300-Einwohner-Ort Beelen im Münsterland. Viele Kommunen in NRW leiden unter großer Finanznot. 44 von 396 Kommunen in NRW stehen nach Angaben des Innenministeriums unter Nothaushaltsrecht und damit unter Aufsicht. 42 von ihnen gelten als überschuldet. Mehrere Bürgermeister aus dem Ruhrgebiet gingen gegen den Solidarpakt Ost auf die Barrikaden.
"Das klare Votum der Verfassungsrichter ist ein großer Erfolg und gutes Zeichen für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen", werteten Städtetag, Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund NRW die Entscheidung. Bis zum Auslaufen des Solidarpakts 2019 hätte die bisherige Abrechnungsmethode den Kommunen laut Berechnungen der drei Verbände rund 2 Mrd. Euro zusätzlich entzogen.
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte den Kommunen eine verfassungskonforme Regelung zu. "Unser Ziel ist es, eine zukunftsfeste Regelung zu treffen, die bis zum Jahr 2019 trägt“, sagte Jäger. Solange gilt noch der Solidarpakt II. Jäger machte die frühere schwarz-gelbe Landesregierung für die Benachteiligung der Kommunen verantwortlich. Laut dem Innenministerium hatte die Landesregierung in Erwartung der Entscheidung Rückforderungen gegenüber den Kommunen von 167 Mio. Euro ausgesetzt.