Zudem ließen die Konzerne eine Studie anfertigen, mit der sie untermauern wollen, dass Brüderles Entflechtungsgesetz nicht notwendig ist. Rainer Brüderle (FDP) verteidigte seinen Gesetzentwurf, der es dem Staat erlaubt, als äußerstes Mittel auch Unternehmen zu zerschlagen, wenn der Wettbewerb nicht anders hergestellt werden kann. Der Minister sagte der FTD: "Wenn ein Unternehmen eine wirtschaftlich bedenkliche, marktbeherrschende Stellung gewinnt, muss der Staat die Möglichkeit erhalten, dieses Unternehmen zu entflechten." Durch das Gesetz solle der Staat diese Kompetenz erhalten.
Insbesondere gehe es darum, ein Kernelement der sozialen Marktwirtschaft zu garantieren: dass kein Unternehmen seine Marktmacht missbrauchen darf. "Ich setze dabei auf den Abschreckungseffekt. Wer nach den Regeln spielt, muss das Gesetz nicht fürchten", sagte Brüderle weiter. "Eine Festlegung auf bestimmte Branchen oder Unternehmen gibt es nicht. Die Regelung wird für alle gleichermaßen gelten."
Da Brüderle sich als Ordnungspolitiker versteht, muss er jeden Eindruck vermeiden, dass einige Branchen von dem Entflechtungsgesetz besonders hart getroffen werden. Für Fachleute ist aber klar, dass insbesondere die Energieversorger im Visier des Ministers sind. Brüderle will den Gesetzentwurf am 24. März durch das Kabinett bringen. Bis zum 12. Februar können die anderen Ministerien noch Stellung nehmen.
| Angriff auf die Banken |
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| Dominanz Das Entflechtungsgesetz des Wirtschaftsministers sollte auch gegen Banken eingesetzt werden. Das fordert Patrick Adenauer, Präsident des Verbandes der Familienunternehmer. "Das Bundeskartellamt muss unsere Marktwirtschaft nicht nur vor der marktbeherrschenden Dominanz einzelner Konzerne schützen", sagte er gestern. Die Möglichkeit der Entflechtung müsse von den Kartellwächtern auch als "scharfes Schwert" gegen die Finanzbranche eingesetzt werden. |
| Systemrelevanz Einzelne Finanzinstitute dürften nicht mehr so groß werden, dass sie die Politik unter Zugzwang setzen könnten. |
Insbesondere die Stromkonzerne würden das Gesetz am liebsten ganz verhindern. Kritiker der Energieversorger stoßen sich seit Langem vor allem an der Konzentration von Kraftwerkskapazitäten bei den vier großen deutschen Anbietern Eon , RWE , Vattenfall und EnBW . Gemeinsam verfügen sie über etwa 80 Prozent der Kraftwerksleistung. Nach FTD-Informationen soll am Mittwoch in Berlin eine RWE-Studie vorgestellt werden, die die Position der Konzerne untermauern soll. Der Kölner Energiewissenschaftler Axel Ockenfels und der frühere Chefökonom der EU-Wettbewerbskommission, Lars-Hendrik Röller, kommen darin zu dem Ergebnis, dass die Großhandelspreise für Strom in Deutschland, Frankreich und anderen europäischen Ländern sich auf einem ähnlichen Niveau weitgehend parallel entwickeln. Dies lasse auf einen funktionierenden Markt auf Großhandelsniveau schließen, so die Wissenschaftler.
Mögliche Anwendungsfälle für das Gesetz seien die Branchen Strom, Gas, Fernwärme und Mineralöl, sagte Johannes Zöttl, Anwalt für Kartellrecht von der US-Kanzlei Jones Day. "Das Kartellamt geht davon aus, dass es in der Mineralölbranche ein Oligopol gibt, das gemeinsam marktbeherrschend ist." Das ergebe sich aus einem Bericht vom Juni 2009. Das Gesetz sei ein grundlegender Eingriff: "Bisher dachte man, ein Unternehmen könne aus eigener Kraft wachsen, so weit es will."