Der Ausstand der Vorfeldbeschäftigten ist vorerst beendet - Gewerkschaft und Flughafen sprechen miteinander. Trotz Notbetriebs an Deutschlands größtem Flughafen verliert die Lufthansa Millionen.
Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) nimmt das Gesprächsangebot des Frankfurter Flughafens an. Der Streik der Vorfeld-Beschäftigten werde mit Beginn der Nachtschicht ausgesetzt, sagte ein Gdf-Sprecher am Mittwoch.
Zuvor sollten am Mittwoch weniger Flüge gestrichen werden als in den vorangegangenen Streiktagen. "Bislang sind für heute 165 Annullierungen gemeldet, bei einem geplanten Gesamtaufkommen von 1260 Flügen", sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport am Mittwochmorgen. Der Notbetrieb an Deutschlands größtem Flughafen spielte sich inzwischen ein. Am Freitag waren noch 290 Flüge ausgefallen, am Dienstag waren rund 200 Verbindungen gestrichen worden.
Einige der gestrandeten Passagiere.
Die Vorfeldbeschäftigen streiken bereits den fünften Tag in Folge. Der Streik sollte ursprünglich noch bis Freitag, 23 Uhr andauern. Sollte Fraport nicht auf die Arbeitnehmer zugehen, könne der Arbeitskampf noch Wochen fortgesetzt werden, droht die GdF.
Nur die Lufthansa stört der Streik erheblich. "Bei den Erlösen haben wir bereits einen hohen zweistelligen Millionenbetrag eingebüßt", sagte Lufthansa-Personalvorstand Stefan Lauer der FTD. Seit Streikbeginn am vergangenen Donnerstag bis einschließlich Dienstag seien bei der Lufthansa knapp 700 Flüge ausgefallen, 55.000 Passagiere hätten nicht befördert werden können.
"Wir sind Hauptbetroffener des Streiks", sagte Lauer. Für die Fluggesellschaft ist der Frankfurter Flughafen das mit Abstand wichtigste Drehkreuz. Dem Flughafenbetreiber Fraport stärkte Lauer den Rücken: "Wir sind der Auffassung, dass Fraport der Erpressung durch die GdF nicht nachgeben sollte." Die Forderungen seien nicht hinnehmbar.
Sollte der Arbeitskampf andauern, erwägt die Lufthansa laut Lauer auch juristische Maßnahmen gegen die Gewerkschaft. "Das schließen wir nicht aus." Erwogen würden dann auch Schadenersatzansprüche wegen Unverhältnismäßigkeit.
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