Die Versicherer verdächtigen zurzeit etwa neun Millionen Kunden des Betrugs. So viele Datensätze sammeln sie im "Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft". Die Unternehmen nutzen es bei Antragsannahme oder Schadensbearbeitung und prüfen, ob der Kunde dort bereits erfasst ist. Allein 2007 gab es 1,79 Millionen neue Einträge, dafür wurden die 2001 eingestellten gelöscht. Mit 1,14 Millionen Datensätzen, die sie 2007 bei Schadensfällen eingaben, liegen die Autoversicherer an der Spitze. Sie verdächtigen damit mehr als jeden zehnten Anspruchsteller. 2007 gab es in der Lebensversicherung 607.000 Einträge. Lebens- und Rechtsschutzversicherer gleichen auch Informationen von Kunden ab, die Anträge stellen. In den übrigen Sparten ist das eher die Ausnahme.
Die Kriterien, die zur Aufnahme in das Register führen, sind geheim. "Es würde keinen Sinn machen, die Kriterien bekannt zu machen", sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Furcht: Die Veröffentlichung macht Betrügern das Leben leichter. Datenschützer laufen seit Langem Sturm gegen das System. Zwar unterschreiben Kunden mit dem Versicherungsantrag, dass sie mit der Datenweitergabe einverstanden sind - aber es dürfte nicht allen bewusst sein, was sie da tun. Zurzeit verhandeln Daten- und Verbraucherschützer mit Vertretern der Assekuranz über Änderungen des vermeintlichen Sünderregisters, die Gespräche sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
"Es handelt sich um eine reine Verdachtsmeldung"
Für Kunden ist nicht nachvollziehbar, warum sie keinen Vertrag bekommen oder eine höhere Prämie zahlen sollen. "Es handelt sich um eine reine Verdachtsmeldung", sagt der Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein Thilo Weichert. Die Mitarbeiter der Versicherer interpretierten die Daten unterschiedlich oder falsch. "Die Folge ist, dass Leute, obwohl sie kein höheres Risiko darstellen, Verträge verweigert bekommen." Wer in einem Jahr zweimal den Rechtsschutzversicherer in Anspruch nimmt, könne es schwer haben, einen neuen Vertrag zu erhalten. Das gelte auch für existenziell nötige Policen wie die private Haftpflicht.