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Merken   Drucken   09.11.2012, 15:31 Schriftgröße: AAA

Bundestag: Praxisgebühr wird abgeschafft

Bei jedem Arztbesuch pro Quartal musste sie bezahlt werden: die Praxisgebühr. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 Schluss. Im Bundestag stimmen alle anwesenden Abgeordneten für die Abschaffung der Gebühr.
© Bild: 2012 DPA/Patrick Pleul/Bildfunk/DPA
Bei jedem Arztbesuch pro Quartal musste sie bezahlt werden: die Praxisgebühr. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 Schluss. Im Bundestag stimmen alle anwesenden Abgeordneten für die Abschaffung der Gebühr.

Erst hat der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen. Dann votierten alle 548 anwesenden Parlamentariar für das Ende der Praxisgebühr. Die Abgabe von 10 Euro wird damit zum 1. Januar 2013 nicht mehr erhoben.

Die Praxisgebühr wird seit 2004 bei jedem ersten Arzt- und Zahnarztbesuch pro Quartal fällig. Auch beim Notdienst am Wochenende sowie jedem Facharztbesuch ohne Überweisung müssen die 10 Euro entrichtet werden. Beschlossen wurde die Gebühr im Zuge der Gesundheitsreform 2003 von der damaligen rot-grünen Regierung gemeinsam mit CDU und CSU.

Die Abgabe sollte das Kostenbewusstsein der Versicherten schärfen und erreichen, dass diese nicht wegen jeder Lappalie zum Arzt gehen. Besuche beim Facharzt sollten mit dem Hausarzt abgestimmt werden. Darüber hinaus sind mit der Gebühr Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung von knapp 2 Mrd. Euro verbunden.

Es ist unbestritten, dass die Praxisgebühr die Ziele nicht erfüllt hat. Die Arztbesuche sind nicht zurückgegangen und liegen wie vor der Einführung der Abgabe bei mehr als 500 Millionen pro Jahr. Studien zufolge sind es vor allem kranke Menschen mit geringem Einkommen, die sich wegen der 10 Euro vom Gang zum Mediziner abhalten lassen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) wendet jede Praxis jährlich rund 120 Stunden auf, um die Gebühr zu kassieren und zu quittieren. Die Kosten werden auf jährlich 360 Mio. Euro beziffert - 4100 Euro pro Praxis.

Ausgleich für die Krankenkassen

Damit den Krankenkassen durch die Abschaffung die Einnahmen nicht fehlen, sollen sie zum Ausgleich höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Die Höhe der Zuweisungen legt das Bundesversicherungsamt bis zum 15. November fest. Die dank der Konjunktur und der Spargesetze stetig steigenden Überschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung von annähernd 24 Mrd. Euro erhöhten in den vergangenen Monaten den Druck auf die Politik massiv. Einzelne Kassen preschten vor und schafften die Gebühr für ihre Versicherten faktisch ab, indem sie sie ihnen zurückerstatten.

Gleichwohl hätte die Union an der Gebühr gern festgehalten, weil sie darin eine wichtige Form der Eigenbeteiligung sieht und die Einnahmen in finanziell schlechteren Zeiten noch gebraucht werden könnten. Im Verhandlungspoker gaben CDU und CSU dem breiten politischen Drängen aber nach.

  • Reuters, 09.11.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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