Nach der Empörung über die Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz dürfen in der Bundesbehörde vorläufig keine Akten aus dem Bereich Rechtsextremismus mehr gelöscht werden. Der scheidende Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm habe dies bereits am 4. Juli angeordnet, berichtete "Spiegel Online" am Donnerstag unter Berufung auf geheime Unterlagen. Das zuständige Bundesinnenministerium bestätigte die Anweisung.
Am Mittwochabend wurde öffentlich, dass das Ministerium noch nach dem Auffliegen der Neonazi-Terrorzelle NSU die Vernichtung von Akten zum Thema Rechtsextremismus anordnete. Obleute des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag bestätigten am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Nachrichten". "Wir kannten das schon aus den geheimen Akten", sagte SPD-Obfrau Eva Högl.
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Die zuständige Projektgruppe im Innenministerium informierte erst am vergangenen Dienstag die Mitglieder des Ausschusses über die Schredder-Anordnung des BMI vom 14. November 2011. Das Ministerium bestätigte diesen Vorgang am Mittwochabend und begründete ihn mit einer "fristgerechten Sammelanordnung für Löschungsfälle nach Ablauf der Speicherfrist". Der Vorgang sei in der Sache gerechtfertigt und die zeitliche Nähe zum Aufdecken der Neonazigruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe ein Zufall.
Die Obleute von Koalition und Opposition im Ausschuss reagierten empört. "Ich bin fassungslos, wie die Sicherheitsbehörden mit den Akten umgehen und umgegangen sind", sagte der FDP-Obmann Hartfrid Wolff. Ein Vernichtungsstopp bei Bund und Ländern sei dringend notwendig. Seine SPD-Kollegin Högl sprach sogar von einem Skandal. Linke-Obfrau Petra Pau sagte: "Ich bin geschockt, dass das Bundesinnenministerium offensichtlich nach dem Auffliegen des NSU noch die Vernichtung von Akten angeordnet hat, ohne zu wissen, ob sie für die Untersuchung noch relevant sind."
Bundesverfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hatte Anfang Juli um seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gebeten, nachdem eine erste solche Schredderaktion am 11. November 2011 bekannt geworden war. Der Untersuchungsausschuss kam am Donnerstag eigentlich zusammen, um über einen anderen Fall von Aktenvernichtung zu beraten. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz waren im November 2011 nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle sieben Akten zur Neonazi-Szene in Thüringen vernichtet worden. Die Aktion soll in zwei Schritten erfolgt sein. Gegen drei Mitarbeiter des Amtes laufen deswegen disziplinarrechtliche Ermittlungen.