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Merken   Drucken   11.05.2011, 13:47 Schriftgröße: AAA

Plagiatsaffäre: Stoiber-Tochter verliert Doktortitel

Die Plagiatsjäger im Internet haben eine weitere prominente Abschreiberin enthüllt. Veronica Saß, Tochter des früheren CSU-Chefs, soll seitenweise Stellen von anderen Autoren übernommen haben. Der akademische Titel ist futsch.
© Bild: 2011 dapd
Die Plagiatsjäger im Internet haben eine weitere prominente Abschreiberin enthüllt. Veronica Saß, Tochter des früheren CSU-Chefs, soll seitenweise Stellen von anderen Autoren übernommen haben. Der akademische Titel ist futsch.
Die Universität Konstanz hat der Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU), Veronica Saß, den Doktortitel aberkannt. Nach umfassender Prüfung ihrer Dissertation sei der Promotionsausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass erhebliche Teile der Arbeit Plagiate seien, teilte die Universität in Konstanz mit. Saß war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
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Saß soll bei ihrer rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit mit dem Titel "Regulierung im Mobilfunk" zahlreiche Stellen von anderen Autoren abgeschrieben und damit die Standards wissenschaftlichen Zitierens verletzt haben. Laut der Internetseite "VroniPlag Wiki" enthält die Arbeit unter anderem ein fast durchgängiges, wortwörtliches Plagiat von knapp 40 Seiten.
Unter anderem soll die Juristin Zeitungsartikel, Pressemitteilungen von Verbänden sowie Artikel der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia verwendet haben, ohne die Quellen in ihrer Arbeit zu nennen. Die Hamburger Rechtsanwältin Tanja Eisenblätter wirft Saß vor, bei ihr abgeschrieben zu haben. "25 Seiten wurden wortwörtlich übernommen, ohne Nennung der Quelle", kritisierte Eisenblätter.
Der Rektor der Uni Konstanz, Ulrich Rüdiger, sagte, Saß sei der Doktorgrad entzogen worden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für seine Verleihung nicht vorgelegen hätten. Er verwies auf die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit, wonach eine Doktorarbeit ein eigenständiger wissenschaftlicher Beitrag zum Fortschritt eines Faches sein muss.
An der Universität Konstanz erkläre jeder Doktorand bei Abgabe der Dissertation, dass die Arbeit selbst verfasst und fremde Literatur als solche gekennzeichnet sei. "Wird diese Grundregel wissenschaftlicher Redlichkeit nachweislich verletzt, ist es an der Universität, ihr wieder Geltung zu verschaffen", sagte Rüdiger.
Die Universität Konstanz hatte Mitte Februar Kenntnis von den Vorwürfen erhalten. Daraufhin wurde der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft einberufen, der sofort ein Prüfverfahren einleitete. Nachdem die Frist für das Einholen von Stellungnahmen abgelaufen war, kam der Promotionsausschuss in dieser Woche erneut zusammen und traf den Entschluss, Saß den Titel abzuerkennen.
  • dapd, 11.05.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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