Der Rektor der Uni Konstanz, Ulrich Rüdiger, sagte, Saß sei der Doktorgrad entzogen worden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für seine Verleihung nicht vorgelegen hätten. Er verwies auf die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit, wonach eine Doktorarbeit ein eigenständiger wissenschaftlicher Beitrag zum Fortschritt eines Faches sein muss.
An der Universität Konstanz erkläre jeder Doktorand bei Abgabe der Dissertation, dass die Arbeit selbst verfasst und fremde Literatur als solche gekennzeichnet sei. "Wird diese Grundregel wissenschaftlicher Redlichkeit nachweislich verletzt, ist es an der Universität, ihr wieder Geltung zu verschaffen", sagte Rüdiger.
Die Universität Konstanz hatte Mitte Februar Kenntnis von den Vorwürfen erhalten. Daraufhin wurde der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft einberufen, der sofort ein Prüfverfahren einleitete. Nachdem die Frist für das Einholen von Stellungnahmen abgelaufen war, kam der Promotionsausschuss in dieser Woche erneut zusammen und traf den Entschluss, Saß den Titel abzuerkennen.