Die Bundesregierung hat am Freitag die Unterzeichnung des Vertrages vorerst ausgesetzt. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger meldete Bedenken an. "Es ist notwendig und geboten, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen", forderte sie. Vor einem Monat klang das ganz anders: Da hatte sie verkündet, Acta verstoße eindeutig nicht gegen deutsches Recht.
Die Bundesregierung wollte das Abkommen eigentlich schon längst unterschrieben haben - am 26. Januar gemeinsam mit den internationalen Partnern in Tokio. Dies geschah jedoch nicht, nach Angaben des Auswärtigen Amtes aus "formalen Gründen". Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass dem deutschen Botschafter zu dem Zeitpunkt schlicht die notwendige Genehmigung aus Berlin gefehlt habe. Die Unterschrift habe so bald wie möglich nachgeholt werden sollen. Aus dem wird nach der Intervention der Justizministerin nun nichts.
Doch auch mit der Unterschrift der Regierung würde Acta längst nicht in Kraft treten. Zuerst müssen das Europaparlament zustimmen und danach noch die nationalen Parlamente wie der Bundestag. Ginge es nach Plan, soll die Ratifizierung bis Mai 2013 abgeschlossen sein. Die EU-Abgeordneten kommen Ende Februar und Anfang März zu einem ersten Meinungsaustausch und einer öffentlichen Anhörung zusammen. Wann eine Entscheidung fällt, ist bislang unklar. Der handelspolitische Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, Bernd Lange, kündigte bereits an, dass man sich mit der Prüfung Zeit lassen werde.
Offenbar soll nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) überprüfen, ob Acta gegen EU-Recht verstößt. Das könnte das Abkommen um bis zu zwei Jahre bremsen. "Die Abgeordneten im Europäischen Parlament sorgen sich auch um die Einhaltung der Grundrechte in der EU und überlegen, Acta dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen", sagt FDP-Internetexperte Jimmy Schulz. Auch die Grünen sprechen sich für eine Begutachtung durch den EuGH aus.