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Merken   Drucken   13.02.2012, 16:32 Schriftgröße: AAA

Weltweiter Protest: Ein Zankapfel namens Acta

Noch vor ein paar Wochen kannte kaum jemand das Abkommen. Inzwischen gibt es eine weltweite Protestbewegung gegen Acta. Auch hierzulande treibt es Zehntausende auf die Straße - und Schwarz-Gelb in einen Streit. FTD.de erklärt, um was es dabei geht.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Patrick Seeger
Noch vor ein paar Wochen kannte kaum jemand das Abkommen. Inzwischen gibt es eine weltweite Protestbewegung gegen Acta. Auch hierzulande treibt es Zehntausende auf die Straße - und Schwarz-Gelb in einen Streit. FTD.de erklärt, um was es dabei geht.
Der Widerstand gegen das umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen Acta wird zum Massenphänomen. In zahlreichen Städten Europas protestierten Acta-Gegner zu Zehntausenden. Die Bundesregierung wirkt von dem Widerstand überrascht. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in Absprache mit Außenminister Guido Westerwelle (beide FDP) die Unterzeichnung des Abkommens erst mal ausgesetzt. Zwar findet die Ministerin, dass das Abkommen deutschem Recht entspricht, sieht nach den jüngsten Protesten aber noch Klärungsbedarf. Damit erntete sie scharfe Kritik aus der CDU/CSU-Fraktion. Doch die ist ebenfalls gespalten. So äußerte Fraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier Verständnis für die Proteste. Warum erhitzt Acta eigentlich so sehr die Gemüter? Was steckt hinter dem Abkommen?
Acta steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, also "Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen". Ziel ist, weltweit Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Es sollen juristisch klar verbindliche Standards geschaffen werden, um gegen Marken- und Produktfälschungen oder im Netz verbreitete Raubkopien von Musik und Filmen vorgehen zu können.
Die USA und Japan hatten die Verhandlungen zu dem Abkommen 2006 angestoßen. Die EU, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur und die Schweiz sprangen auf den Zug auf. Vor Kurzem wurde es von der EU sowie acht weiteren Ländern unterzeichnet. Für die EU-Staaten saß die EU-Kommission am Verhandlungstisch. Damit es in Kraft tritt, müssen erst das Europarlament sowie die nationalen Parlamente zustimmen.
Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, scharfe Regeln gegen Raubkopien und Markenpiraterie in ihrem nationalen Recht zu verankern. Das betrifft nicht nur das Internet, sondern auch das Fälschen von Marken und Produkten wie Kleidung oder Maschinen. Die Strafverfolgung soll über Staatsgrenzen hinweg vereinheitlicht werden.
Besonders umstritten ist das Kapitel zur "Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt". So sollen die "Onlinedienstleister" bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen die Daten der betroffenen Nutzer wie etwa deren IP-Adresse herausrücken, um deren Identifizierung zu ermöglichen. Die Besitzer der Urheberrechte können dann ihre Ansprüche juristisch durchsetzen. Das Abkommen fordert auch Maßnahmen gegen die Umgehung des elektronischen Kopierschutzes.
Für die Rechtslage in Deutschland ändert sich nach Angaben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nichts. Alle rechtlichen Vorgaben von Acta seien bereits erfüllt, das Abkommen führe nicht zu Änderungen im europäischen und deutschen Recht. Allerdings könnte man als Vertragspartei das nationale Recht später nicht mehr so einfach lockern.
Im Europaparlament kommt die Kritik an Acta vor allem von den linken Fraktionen. Der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht kritisiert, das Abkommen atme "die Luft von Repression und nicht von neuen, alternativen Wegen". Den Internetanbietern werde zudem zu viel Verantwortung aufgeladen, wenn sie die Interessen von Rechteinhabern schützen müssten. Es sei zu erwarten, dass sie ihre Nutzer in vorauseilendem Gehorsam deutlich schärfer kontrollierten. "Das umstrittene Acta-Abkommen verfolgt die schrittweise Privatisierung der Rechtsdurchsetzung im Internet", sagt Albrecht. Damit bestehe die Gefahr, dass die Freiheit des Netzes und die Grundrechte der Nutzer auf der Strecke blieben.
Die CSU-Netzpolitikerin Dorothee Bär stört der schwammige Charakter des Abkommens. Kritiker wie Befürworter legten den Text so aus, dass sie zu ihrer Meinung passe. Zudem sei die Entstehungsweise von Acta "höchst fragwürdig", sagt Bär. Wie andere klagt sie, das Vertragswerk sei hinter verschlossenen Türen verhandelt worden.
Netzaktivisten befürchten, dass sich Netzbetreiber durch Acta als eine private Copyright-Polizei aufstellen könnten. "Provider und Webseiten-Betreiber sollen ermutigt werden, ihre Nutzer zu überwachen und Inhalte herauszufiltern", schreiben Initiatoren der Berliner Initiative "Stop-Acta". Die Grundrechte würden in die Hände der Wirtschaft gegeben.
Am Wochenende trieb der Protest mehrere zehntausend Internet-Aktivisten auf die Straßen. Allein in München demonstrierten nach Angaben der Polizei 16.000 Menschen gegen Acta, in Berlin sollen es rund 6000 gewesen sein. Die Veranstalter zählten bundesweit über 100.000 Demonstranten in mehr als 50 Städten. Bereits in den vergangenen Wochen hatte das Abkommen zu heftigen Protesten in osteuropäischen Staaten geführt. Besonders in Polen löste Acta eine Protestwelle aus, Internetseiten der Regierung waren durch Hacker-Angriffe tagelang nicht abrufbar.
Die Bundesregierung hat am Freitag die Unterzeichnung des Vertrages vorerst ausgesetzt. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger meldete Bedenken an. "Es ist notwendig und geboten, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen", forderte sie. Vor einem Monat klang das ganz anders: Da hatte sie verkündet, Acta verstoße eindeutig nicht gegen deutsches Recht.
Die Bundesregierung wollte das Abkommen eigentlich schon längst unterschrieben haben - am 26. Januar gemeinsam mit den internationalen Partnern in Tokio. Dies geschah jedoch nicht, nach Angaben des Auswärtigen Amtes aus "formalen Gründen". Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass dem deutschen Botschafter zu dem Zeitpunkt schlicht die notwendige Genehmigung aus Berlin gefehlt habe. Die Unterschrift habe so bald wie möglich nachgeholt werden sollen. Aus dem wird nach der Intervention der Justizministerin nun nichts.
Doch auch mit der Unterschrift der Regierung würde Acta längst nicht in Kraft treten. Zuerst müssen das Europaparlament zustimmen und danach noch die nationalen Parlamente wie der Bundestag. Ginge es nach Plan, soll die Ratifizierung bis Mai 2013 abgeschlossen sein. Die EU-Abgeordneten kommen Ende Februar und Anfang März zu einem ersten Meinungsaustausch und einer öffentlichen Anhörung zusammen. Wann eine Entscheidung fällt, ist bislang unklar. Der handelspolitische Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, Bernd Lange, kündigte bereits an, dass man sich mit der Prüfung Zeit lassen werde.
Offenbar soll nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) überprüfen, ob Acta gegen EU-Recht verstößt. Das könnte das Abkommen um bis zu zwei Jahre bremsen. "Die Abgeordneten im Europäischen Parlament sorgen sich auch um die Einhaltung der Grundrechte in der EU und überlegen, Acta dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen", sagt FDP-Internetexperte Jimmy Schulz. Auch die Grünen sprechen sich für eine Begutachtung durch den EuGH aus.
  • FTD.de, 13.02.2012
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