Der geplante Vertrag zur Europäischen Fiskalunion wird aufgeweicht. Der Grund: Niemand will eine Klage Großbritanniens riskieren.
von Peter EhrlichBrüssel
Der geplante zwischenstaatliche Vertrag über eine Fiskalunion in Europa wird voraussichtlich weit weniger verbindlich ausfallen als von Deutschland gewünscht. In den EU-Institutionen hieß es am Donnerstag, man werde nichts vorschlagen, was gegen EU-Recht verstoße oder dieses Recht sehr weit auslege. Niemand wolle eine Klage Großbritanniens riskieren. Statt verbindlicher Vorschriften werde es in einigen Punkten nicht viel mehr als Selbstverpflichtungen geben, hieß es aus Kreisen einer EU-Regierung.
Damit wird das Ergebnis des EU-Gipfels vom Ende vergangener Woche stark relativiert. Vor allem in Deutschland war es als Durchbruch zu einer neuen Kultur der Haushaltsdisziplin gefeiert worden. EU-Experten meinen nun, der neue Vertrag werde weniger Bedeutung haben als der diese Woche in Kraft getretene neue Stabilitätspakt und die geplante Vorabkontrolle der Haushalte der Euro-Länder. Beides ist oder wird Bestandteil des normalen EU-Rechts.
Der Vertrag wird Angaben aus Brüssel zufolge nur wenige Seiten lang sein. Die Beratungen sollen am Dienstag in einer Arbeitsgruppe beginnen, in der die Finanzstaatssekretäre und weitere Spitzenbeamte der Mitgliedsstaaten sowie drei EU-Parlamentarier sitzen, darunter der deutsche CDU-Mann Elmar Brok. Dabei sein können Staaten, die eine Teilnahme an dem Vertrag prüfen, also alle außer Großbritannien. Spätestens Anfang Februar und damit einen Monat früher als geplant soll der nächste EU-Gipfel zusammentreten und den Vertragstext beraten. Das teilte Ratspräsident Herman Van Rompuy mit.
Herman Van Rompuy
Frage der Mehrheit
Bei einem wesentlichen Punkt, der Einleitung von Verfahren gegen Defizitsünder, dürfte lediglich eine Absichtserklärung herauskommen. Der EU-Vertrag sieht nämlich vor, dass ein solches Verfahren mit Mehrheit beschlossen werden muss. Die Euro-Staaten wollen das umkehren und ein Defizitverfahren schon dann beginnen können, wenn die Mehrheit nicht widerspricht. Dies vertraglich festzulegen verstieße aber gegen EU-Recht.
Der zweite Hauptpunkt, die Einführung nationaler Schuldenbremsen, ist weniger problematisch. Hier geht es ohnehin in erster Linie um die Gesetzgebung der Staaten. Großbritannien hatte die ursprünglich angestrebte allgemeine Vertragsänderung verhindert, weil es Forderungen gestellt hatte, die für die anderen Länder inakzeptabel waren.
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