Spätestens in sechs Monaten werden Internetnutzer, die eine Seite mit pädophilen Inhalten anklicken, ein rotes Stoppschild oder eine vergleichbare Warnung sehen. Fünf große Internetanbieter, darunter die Telekom, Arcor und andere, unterzeichneten am Freitag in Berlin auf Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt.
Die Veranstaltung wurde begleitet von Protesten von etwa 150 Vertretern von Internetverbänden und Datenschützern, die vor Zensur warnten. Der Chaos Computer Club teilte mit, er halten die Sperrung für nutzlos. "Solche Filtermaßnahmen lassen sich leicht umgehen", sagte der Experte Matthias Mehldau.
Das Bundeskriminalamt schickt den deutschen Internet-Providern eine verschlüsselte Liste von Internet-Angeboten. Die Provider filtern Zugriffe auf die gelisteten Websites heraus und leiten sie um. Statt der gewünschten Website wird auf dem Computerschirm eine Stopp-Seite erscheinen, mit einem Hinweis wie "Diese Seite wurde gesperrt". In Schweden, wo es seit 2005 eine ähnliche Sperre gibt, werden auf dieser Seite auch die Kontaktdaten der Ermittlungsbehörden angezeigt.
Natürlich. Millionen Menschen, fast alle ohne besondere technische Kenntnisse, verwenden Software zur Umgehung von Netzsperren, vor allem in Ländern wie China und den Iran, wo technische Internet-Sperren anders als in Deutschland gezielt gegen die Meinungsfreiheit eingesetzt werden. Viele dieser Programme verschlüsseln die übermittelten Daten, damit die Behörden bei einer Beschlagnahme des Rechners oder bei einer Überwachung der Leitung kein verwertbares Material finden.
Ein wichtiger Grund: Menschen, die Kinderpornografie im Netz suchen, sollen sehen, dass sie etwas Illegales tun – "es geht darum, erneut ein Signal der Ächtung zu setzen", heißt es in einem Papier aus dem Hause von der Leyen. Außerdem hofft die Bundesregierung, dass Kinderporno-Händler auf diese Weise Umsatz verlieren, weil sie im Netz schwerer zu finden sind.
Vielleicht. Das Bundeskriminalamt, das die Sperre befürwortet hatte im vergangenen Jahr gemeldet, dass sich die Fälle der Beschaffung entsprechenden Materials von 2006 auf 2007 auf rund 6200 verdoppelt hatten. Hinter diesen Fällen steht nach Ansicht der Ermittler ein millionenschwerer Markt, den man mit Hilfe von Sperren bekämpfen kann.
Menschen, die Kinderpornografie kaufen, verkaufen oder tauschen, spielen allerdings seit jeher ein Katz- und Mausspiel mit den Behörden – das hat sich auch durch das Internet nicht geändert. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat Recherchen im Milieu offengelegt – demnach decken sich Pädophile nicht mehr über das Internet ein, weil das unter Insidern inzwischen als zu unsicher gilt. Die Kontaktaufnahme geschieht stattdessen über Telefon-Chatlines, der Austausch des Materials per Post. (Gegen Tauss läuft derzeit ein Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Tauss sagt, er habe sich das Material beschafft, um in der Szene recherchieren zu können.)
Nein – Ministerin Ursula von der Leyen geht aber davon aus, dass man auch die Unwilligen zur Beteiligung zwingen kann. Mit der Bundesregierung verhandelt haben die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefonica/O2, Kabel Deutschland und Hansenet/Alice. Nicht mehr verhandelt haben nach Angaben der Bundesregierung United Internet, Freenet und Versatel. Zumindest Freenet und United Internet benutzten allerdings das Netz der Deutschen Telekom für ihre Internet-Zugänge. Die Deutsche Telekom könnte ihre Netze so einrichten, dass die Sperre auch für die unwilligen Provider wirkt.
Die Kosten sind nicht exorbitant hoch, aber auch nicht zu vernachlässigen in einer Branche, die sich mit ständig sinkenden Preisen und hartem Konkurrenzkampf herumplagt. Der Preis hängt von der gewählten Sperrtechnik und der Zahl der zu überwachenden Internet-Anschlüsse ab. Der Verband der Internet-Wirtschaft ECO rechnet damit, dass die billigste Sperr-Methode für einen europaweit vertretenen Provider 800.000 Euro kostet, ohne Betriebskosten.
Das steht im Moment noch nicht genau fest. Den Internet-Providern ist aber wichtig, dass ihnen für irrtümliche Sperrungen zumindest keine Kosten entstehen. Sie möchten sich auch von möglichen Klagen freistellen lassen.
In Artikel 5 des Grundgesetzes steht: "Eine Zensur findet nicht statt." Der Satz bezieht sich aber nur auf eine Zensur vor der Veröffentlichung. Nach der Veröffentlichung kann der Staat (und auch jeder Privatmann) Publikationen vom Markt nehmen lassen, sobald sich dafür eine gesetzliche Handhabe bietet.