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Merken   Drucken   01.02.2011, 06:00 Schriftgröße: AAA

Swift-Abkommen: Lektion im Datenschutz

Leitartikel Bankdaten Europas Parlamentarier geben sich gern als Verteidiger des Datenschutzes. Dem ersten Entwurf eines Bankdatenabkommens mit den USA haben sie sich noch vor wenigen Monaten lautstark in den Weg gestellt und die überschaubaren erkämpften Änderungen groß gefeiert.

Umso blamabler ist es, dass nun offenbar ein Teil der innereuropäischen Geldflüsse doch von den Amerikanern eingesehen werden kann, weil diese über alte Überweisungssysteme laufen. Diese sind anders als das neue Sepa-System nicht von der Einsicht durch die Amerikaner ausgenommen.

Das Swift-Abkommen erlaubt die Weitergabe von europäischen ...   Das Swift-Abkommen erlaubt die Weitergabe von europäischen Bankdaten an US-Geheimdienste zur Bekämpfung internationaler Terroristen.

Es gibt nur zwei denkbare Erklärungen, wie es dazu kommen konnte: Entweder waren die Verantwortungsträger der EU ziemlich naiv - oder sie haben bewusst anders gehandelt, als sie es öffentlich ankündigten.

Es spricht einiges dafür, dass manche Abgeordnete nicht genau wussten, worüber sie abstimmten. Wer aber mehr Einfluss und Kontrolle in Europa fordert, der muss seine Hausaufgaben machen - allen voran die Fachleute in den Ausschüssen. Es reicht nicht, auf Kommissare oder Innenminister zu vertrauen.

Noch schlimmer wäre es, sollten die Kommission oder die Innenminister bewusst Informationen über das tatsächliche Ausmaß der Datenweitergabe verschwiegen haben, um die Mehrheit für das Abkommen nicht zu gefährden. Dass sie es nicht besser wussten, ist schwer vorstellbar: Innenkommissarin Cecilia Malmström hat in ihren Reden beide Kategorien von Daten genau abgegrenzt.

Europas Politiker schaden mit dem Fehler der Glaubwürdigkeit der EU. Wiedergutmachen lässt er sich nicht, das Swift-Abkommen gilt. Möglich ist es aber, die darin vorgesehene Kontrolle durch Europol strikten Bedingungen zu unterwerfen: Daten über innereuropäische Geldtransfers dürfen generell nicht an die USA weitergeleitet werden - so wie es den Bürgern einst versprochen wurde.

Auch das Parlament hat eine Chance zur Wiedergutmachung. In den kommenden Monaten verhandelt die EU mit den Amerikanern über die massenhafte Weitergabe von Flugdaten. Diese müssen die Abgeordneten unterbinden und darauf dringen, dass Einzeldaten nur unter strengen Auflagen übermittelt werden. So können die Parlamentarier beweisen, dass sie es ernst meinen mit dem Datenschutz.

  • FTD.de, 01.02.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland
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