Nun könnte es Ärger gebenZwar mahnte die Behörde damals einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz an: Die Annahme von Kundengeldern beinhalte das Einlagengeschäft, und das dürften Spielbanken nicht ausüben, hieß es. Doch Ermittlungen wurden nicht eingeleitet, schon gar nicht wegen des Geldwäscheverdachts. Beteiligte BAKred-Mitarbeiter sprechen davon, dass "von politischer und staatlicher Seite" massiv Druck ausgeübt worden sei, nichts zu unternehmen.
Bis heute hat sich an den Mechanismen nichts geändert. Noch immer gelten die Spielbanken als bewährte Waschmaschinen für Schwarzgeld. Noch immer funktioniert die Überwachung in Deutschland nicht so, wie sie sollte. Noch immer ist es leicht, illegales Geld aus der organisierten Kriminalität oder der Terrorszene zu waschen.
Doch nun droht Ärger. Nach FTD-Informationen hat sich vor wenigen Tagen die EU-Kommission eingeschaltet. Unter dem Aktenzeichen 2009/4572, SG/CDC/(2009) N8865 prüft sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Der Verdacht: Deutschland hält die dritte EU-Geldwäscherichtlinie nicht ein, womit seit 2005 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung europaweit verhindert werden sollen. Die Brüsseler Beamten monieren dabei nicht den klassischen Finanzsektor, der ist in Deutschland gut überwacht. Sie stören sich vielmehr an der mangelnden Kontrolle von Spielkasinos, Immobilienmaklern, Versicherungsvermittlern und Finanzdienstleistern. Deren Aktivitäten sollen eigentlich von den Bundesländern überwacht werden. Doch die sind untätig.