Nach dem Anschlag vom 11. September 2001 wurde die Beobachtung des Rechts- und Linksextremismus in Deutschland zusammengelegt. Ein Fehler, zeigen die Morde der Zwickauer Neonazi-Zelle - die Zusammenlegung wird rückgängig gemacht.
Als Folge der Mordserie der Zwickauer Neonazi-Zelle wird beim Verfassungsschutz wieder eine eigene Abteilung zur Beobachtung des Rechtsextremismus eingerichtet. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sagte dem "Tagesspiegel am Sonntag", der Rechtsextremismus in Deutschland sei ein schwierigeres und gefährlicheres Phänomen, als es viele Experten bislang eingeschätzt hätten. Er habe deshalb angeordnet, "dass das Bundesamt für Verfassungsschutz wieder eine eigene Abteilung zur Beobachtung des Rechtsextremismus eingerichtet hat". Nach dem Anschlag vom 11. September 2001 waren die Abteilungen zur Beobachtung des Rechtsextremismus und des Linksextremismus zusammengelegt worden.
Friedrich räumte erneut Defizite der Sicherheitsbehörden im Fall der Neonazi-Zelle ein. Das zentrale Problem habe darin gelegen, dass eine Vernetzung des Trios über Thüringen hinaus nicht erkannt worden sei. Trotz eines Anfangsverdachts auf terroristische Aktivitäten habe der Fall als regional begrenztes Phänomen gegolten. Das sei aber auch verständlich, da es weder ein Bekennerschreiben gegeben habe noch ein "Protzen und Prahlen mit den Taten", wie es sonst in der rechtsextremen Szene üblich sei.
Zur Aufklärung der Fahndungspannen bei den Morden der Zwickauer Neonazi-Zelle sollen unter anderem ein Untersuchungsausschuss des Bundestages und eine Bund-Länder-Kommission beitragen. Der Ausschuss soll noch in diesem Monat eingesetzt werden und auch einen Sonderermittler einsetzen können.
Die Sicherheitsbehörden stehen in der Kritik, weil es ihnen offenbar jahrelang nicht gelang, dem Neonazi-Trio auf die Spur zu kommen, dem die Morde an neun Einwanderern und einer Polizistin zur Last gelegt werden. Zudem ist unklar, in welchem Umfang die mutmaßlichen Mörder Unterstützung aus den Kreisen der rechtsextremen NPD erhielten. Dies ist von großer Bedeutung für ein neues Verbotsverfahren gegen die Partei. Ein erstes Verbotsverfahren war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, da sich der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit der NPD unter anderem auf Aussagen von Spitzeln stützte, die von den Behörden bezahlt worden waren.
Friedrich äußerte sich erneut skeptisch zu einem Verbotsverfahren. Auch sei nicht zu erwarten, dass bis Ende März eine Entscheidung falle, ob ein Verfahren beantragt werden soll. Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll laut Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz bis dahin die "notwendigen Prüfungen" für das anzustrebende Verbotsverfahren vorgenommen haben. "Selbst dann wird es aber noch nicht möglich sein, zu beurteilen, ob die Beweislage ausreicht", sagte Friedrich.
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