Leitartikel
Dass sich die Bayern gern gegenüber dem Rest der Republik ihre Eigenheiten bewahren, ist ein oft strapaziertes Bild. Doch dieses Mal geht es nicht um Lederhosen, sondern um Laptops.
Wie das Innenministerium in München nun bestätigen musste, hat die bayerische Polizei Staatstrojaner eingesetzt - also Schnüffelsoftware, mit der sich über das Internet und im Verborgenen Computer vollständig auskundschaften lassen.
Um den Vorgang zu bewerten, ist es gleichgültig, in welchem Umfang und in welchem Ermittlungsrahmen die Bayern die Trojaner genutzt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2008 geurteilt, dass es für die Bürger ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt. Anders gesagt: Das oberste Gericht hat der Ausspähung von privaten Rechnern ganz enge Grenzen gesetzt. Und diese Grenzen haben die Bayern offenkundig überschritten.
Nicht nur das. Die Polizei des Freistaats hat so schlampig gearbeitet, dass der Trojaner vom Chaos Computer Club, also von außerhalb, entdeckt wurde. IT-Kundige können demnach also auch unabhängig von den Ermittlungsbehörden den Trojaner knacken und so den ohnehin schon überwachten Bürger erneut ausspionieren. Nicht zuletzt dieser mögliche Missbrauch durch Dritte ist ein unhaltbarer Zustand, der das Vertrauen in die Arbeit der Polizei erschüttert. Auch dem Staat könnte daraus ein Legitimationsproblem erwachsen.
Die Rechtslage ist klar. Das Verfassungsgericht gesteht die Online-Überwachung nur zu, wenn der Bestand des Staates gefährdet ist oder doch zumindest eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Nur dann ist es gerechtfertigt, dass sich die Polizei via Computer wesentliche Einblicke in die Lebensgestaltung einer Person verschafft. Diese Botschaft müsste eigentlich auch in Bayern verstanden werden.
Rechtsbruch durch Behörden und Justiz bleibt leider in der Regel ungesühnt. Illegale Hausdurchsuchungen sind völlig ohne Konsequenzen für die Durchführenden und Zufallsfunde dürfen dennoch bewertet werden, illegale Blutentnahmen werden nicht als Körperverletzung geahndet etc.. Der Bürger erhält nicht einmal den materiellen Schaden ersetzt.
Daher wird in Deutschland der Amtsmißbrauch munter weitergehen. Ein Rechtsstaat sieht anders aus.
Das Landgericht in Landshut hat in einem Verfahren im Januar 2011 bereits festgestellt, dass der Einsatz ebendieser Software unzulässig war. Der Anwalt des Trojanergeschädigten hat ja dem CCC eine der Festplatten mit dem Trojaner zugespielt. Ist schon alles richtig so.
… erst mal abwarten, bevor hier schnell verurteilt wird: Angabegemäß erfolgte der Einsatz der Software aufgrund eines richterlichen Beschlusses – dann war er zumindest solange gerechtfertigt, bis ein höheres Gericht dies im betreffenden Einzelfall für unzulässig erklärt. Der bayerischen Polizei kann aber dann erst mal kein Vorwurf gemacht werden (wenn es diesen Beschluss gibt).
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