Die Bundesregierung erwägt, sich mit zehn Bundeswehrsoldaten an der Uno-Beobachtermission in Syrien zu beteiligen. Eine endgültige Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen, hieß es am Mittwoch in Regierungskreisen. Es habe auch keine dezidierte Bitte der Uno um eine Entsendung deutscher Militärexperten nach Syrien gegeben. Doch weil die vor über zwei Wochen beschlossene Beobachtermission noch immer deutlich unterbesetzt ist, steht der Uno-Sicherheitsrat, zu dem Deutschland derzeit als nicht-ständiges Mitglied gehört, unter Druck, die Mission möglichst schnell zu verstärken. Die Beobachter sollen die Einhaltung des Waffenstillstands und des Sechs-Punkte-Plans überwachen, den der Sondergesandte der Uno und der Arabischen Liga Kofi Annan vermittelt hatte.
Weil Syrien dabei ist, in einen Bürgerkrieg abzugleiten, die Beobachter aber nur unbewaffnet ins Land dürfen, gilt diese Mission als eine der gefährlichsten in der Geschichte der Weltorganisation. Die Bundesregierung hatte nach dem Uno-Beschluss zunächst nicht geplant, sich daran personell zu beteiligen, sondern nur die Finanzierung des Materialtransports nach Syrien zugesagt. Zur Begründung hatte es geheißen, deutsche Beobachter könnten als parteiisch wahrgenommen werden, weil die Bundesregierung die Ablösung des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad gefordert hatte.
Die syrische Regierung hatte erklärt, man behalte sich vor, Beobachter aus Nationen abzulehnen, die dem Regime von Präsident Baschar al-Assad feindlich gesinnt seien. In der Bundesregierung hielt man es darum für den besseren Weg, auf Experten aus der Region zu setzen, die eine größere Legitimität besitzen.
Doch die Mission kommt nur sehr langsam in Gang. Bis Mittwoch waren erst 60 der geplanten 300 Beobachter vor Ort. Bei der Uno hofft man, bis zum Wochenende immerhin auf eine dreistellige Zahl zu kommen. Im April war die Rede davon, dass es mindestens vier Wochen dauern werde, bis alle 300 Beobachter in Syrien sein werden, weil einige Experten zunächst auf ihren Einsatz vorbereitet werden müssten. Dabei ist die Mission zeitlich zunächst nur auf drei Monate beschränkt. Über die Arbeitsbedingungen der Militärbeobachter und insbesondere über den Einsatz von Hubschraubern gibt es nach wie vor keine Einigkeit zwischen der Uno und den syrischen Behörden.
Die schleppende Bereitstellung von Personal könnte auch damit zu erklären sein, dass die Uno in Syrien in zweifacher Hinsicht Neuland betritt. In der Regel werden Uno-Beobachter nur dann in ein Krisengebiet entsandt, wenn zuvor zwischen den jeweiligen Konfliktparteien ein Waffenstillstand oder ein Frieden vereinbart ist und auch weitgehend eingehalten wird. Darum waren Beobachter bislang meist nur mit leichten Waffen zum Selbstschutz ausgerüstet.
Doch die syrische Regierung hat darauf bestanden, dass die Beobachter nur unbewaffnet ins Land dürfen. In einem heißen Konflikt wie dem syrischen könnten die Missionsteilnehmer deshalb leicht in Situationen geraten, in denen sie Gewaltausbrüchen machtlos zusehen müssten. Dazu war es in der Vergangenheit etwa 1995 auf dem Balkan in Srebrenica oder 1994 in Ruanda gekommen.
Wie gefährlich der Einsatz ist, wurde am Mittwoch deutlich, als in unmittelbarer Nähe eines Konvois der Beobachter eine Bombe explodierte. Acht syrische Sicherheitskräfte in Begleitfahrzeugen seien bei dem Zwischenfall in der südlichen Provinz Daraa verletzt worden, berichtete der syrische Fernsehsender ad-Dunja. Die Militärbeobachter seien unverletzt geblieben, teilte Annans Sprecher in Genf mit.
Annan hatte dem Sicherheitsrat am Dienstag per Videoschaltung Bericht erstattet und davor gewarnt, dass Syrien in einen Bürgerkrieg abgleiten könne. Die Zusagen der Konfliktparteien, die Gewalt zu beenden und einen Reformprozess einzuleiten, würden nicht eingehalten. Doch der frühere Uno-Generalsekretär sagte auch, dass dort, wo die Beobachter vor Ort seien, die Gewalt zurückgehe. Der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Jakob Kellenberger sagte, in einigen Gebieten erfülle die Lage die Kriterien eines internen bewaffneten Konflikts. Dadurch kommen Schutzbestimmungen des humanitären Völkerrechts zur Anwendung.