FTD.de » Politik » Europa » EU-Steuerurteil kostet den Bund mindestens 1,6 Mrd. Euro

Merken   Drucken   16.02.2012, 22:12 Schriftgröße: AAA

Kapitalertragssteuer: EU-Steuerurteil kostet den Bund mindestens 1,6 Mrd. Euro

Exklusiv Die Bundesrepublik könnte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs teuer zu stehen kommen: Deutschland benachteiligt demzufolge ausländische Kapitalgesellschaften bei Dividenden. Das Finanzministerium muss einen Ausweg finden. von Jens Tartler  Berlin
Ein Steuerurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann die Bundesregierung mehr als 1,6 Mrd. Euro kosten. Das hat Hartmut Koschyk, Staatssekretär von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), im Finanzausschuss des Bundestags eingeräumt.
Der EuGH hatte im vergangenen Jahr bemängelt, dass Deutschland ausländische Kapitalgesellschaften benachteiligt, die Dividenden aus der Bundesrepublik bekommen. Sowohl bei ausländischen als auch bei inländischen Anteilseignern werden bei der Ausschüttung von Dividenden zunächst 15 Prozent Kapitalertragsteuer einbehalten.
Der Europäische Gerichtshof   Der Europäische Gerichtshof
Der entscheidende Unterschied: Deutsche Unternehmen können sich die Steuer am Ende des Jahres vom Finanzamt zurückholen. Diese Möglichkeit haben ausländische Unternehmen nicht. Etliche Steuerjuristen hatten schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass diese Ungleichbehandlung offensichtlich gegen europäisches Recht verstoße.
Nachdem jetzt auch der EuGH der Bundesregierung diesen Verstoß attestiert hat, muss das Finanzministerium einen Ausweg finden. Barbara Höll, die steuerpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, forderte von Staatssekretär Koschyk, die Steuerfreiheit von Dividenden zwischen Unternehmen zu korrigieren. Das ist aber unwahrscheinlich.
Koschyk sagte, dass es bei den Altfällen zu einer Gleichstellung von In- und Ausländern kommen soll. Unternehmen aus dem Ausland könnten sich also auch die Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Allein die Altfälle würden 1,6 Mrd. Euro kosten. Für die Zukunft könnte es eine Bedingung geben: Unternehmen bekämen nur dann die Erstattung, wenn sie zu einem bestimmten Mindestsatz an dem anderen Unternehmen beteiligt sind.
  • Aus der FTD vom 17.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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