Nach jahrelangem Ringen um die Ratifizierung einer Uno-Konvention zur Korruptionsbekämpfung macht Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) den Abgeordneten jetzt Dampf. Mit einem eigenen Vorstoß zur Umsetzung der international weitgehend ratifizierten Konvention wendet Lammert sich an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen. In dem Positionspapier, das Lammert vor zwei Wochen verschickt hatte und das der FTD vorliegt, regt der CDU-Politiker eine Verschärfung des Paragrafen 108e im Strafgesetzbuch zum Verbot der Abgeordnetenbestechung an.
Dass ein Parlamentspräsident selbst einen Regelungsvorschlag unterbreitet, ist äußerst ungewöhnlich. Üblicherweise kommen derartige Initiativen aus den Fraktionen im Bundestag. Lammert dringt jedoch schon seit Langem auf eine Ratifizierung der Anti-Korruptions-Konvention. Bislang gibt es zwar Entwürfe der Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei. Union und FDP blockieren aber, weil sie fürchten, dass sich der Staatsanwalt dann künftig für Treffen der Abgeordneten mit Lobbyisten und für Einladungen von Verbänden und Firmen interessiert.
Mehr zu: EU, Korruption, Norbert Lammert, Uno
Nachdem vor drei Monaten die Chefs von 35 Großkonzernen einen dringenden Appell zur Einigung an die Spitzen der Bundestagsfraktionen geschickt hatten, gibt es auch in der Union Bewegung. Pikant ist, dass Lammert sich als CDU-Politiker mit seinem Vorstoß an den Entwurf der SPD anlehnt. So macht sich der Parlamentspräsident dafür stark, den Paragrafen 108e, der bisher lediglich Stimmenkauf und -verkauf unter Strafe stellt, um den Straftatbestand der Vorteilsannahme zu erweitern. Damit wären auch das Anbieten und die Annahme eines "ungerechtfertigten Vorteils" wie etwa Sachgeschenke "als Gegenleistung für eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung" strafbar - wie im Uno-Abkommen vorgesehen.
Damit die Abgeordneten trotz der Verschärfung nicht in ihrer parlamentarischen Arbeit eingeschränkt werden, schlägt Lammert eine Klarstellung im Gesetzestext vor: "Ein politisches Mandat oder eine politische Funktion stellen keinen ungerechtfertigten Vorteil im Sinne dieser Vorschrift dar", heißt es in seinem Entwurf. "Gleiches gilt für eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässigen Spende." Demnach sind politisch und sozial angemessene Verhaltensweisen auch nach den verschärften Anti-Korruptions-Regeln weiterhin nicht strafbar.
Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte das Uno-Abkommen 2003 unterzeichnet, seither steht aber die Ratifizierung im Bundestag noch aus. Mehrere Versuche, die Vorgaben im deutschen Strafrecht zu verankern, scheiterten. CDU und CSU stört, dass in dem Uno-Übereinkommen nicht klar zwischen Amts- und Mandatsträgern unterschieden wird. Anders als Beamte seien Abgeordnete nicht an bestimmte Dienstpflichten gebunden, sondern frei in ihrer Entscheidung.
Die SPD argumentiert dagegen, Staatsanwälte könnten differenzieren und hielten einen Abgeordneten auch nach den neuen Regeln nicht schon allein deshalb für korrupt, weil er beim parlamentarischen Abend eines Unternehmens gegessen und getrunken habe. Anders als Deutschland haben 161 Staaten ihr Ratifizierungsverfahren inzwischen abgeschlossen.