Es kann ja sein, dass
Silvio Berlusconi ein Halunke ist. Doch die Italiener, die ihn dreimal zu ihrem Ministerpräsidenten gewählt haben, waren darüber hinreichend informiert. Oft genug wurde vor Gerichten nachgewiesen, dass Berlusconi sein Medienimperium nur durch Korruption aufbauen konnte. Mehrere seiner Helfer wurden wegen Bestechung verurteilt. Dass es Berlusconi selbst nie erwischt hat, durfte niemand als Beleg für eine weiße Weste verstehen.
Wenn die Italiener aber dennoch einen Halunken wählen, dann muss dieser auch regieren können. Natürlich muss Berlusconi für seine Machenschaften zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann aber nicht das Recht einiger weniger Richter sein, qua Verurteilung über das Ende seiner Amtszeit zu befinden. In einer Demokratie ist es das Privileg des Souveräns, also des Volkes oder seiner gewählten Repräsentanten, den Regierungschef abzusetzen. Erst dann darf die Justiz übernehmen.
Im Zuge des politischen Erdbebens, das Italien nach dem Veto des Verfassungsgerichts gegen Berlusconis Immunitätsgesetz durchschüttelt, ist eines übersehen worden: Im Grundsatz ist es keineswegs eine Lex Berlusconi, dass die Spitzenvertreter eines Staates im Amt Schutz vor Strafverfolgung genießen sollen. Auch in anderen Staaten gibt es entsprechende Regelungen. So konnte etwa gegen Frankreichs ehemaligen Staatschef Jacques Chirac nicht wegen mutmaßlicher schwarzer Kassen in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister ermittelt werden, solange er im Élysée-Palast das Sagen hatte. In Deutschland genießen selbst Abgeordnete Immunität.
Bei diesen Immunitätsregeln geht es selbstverständlich nicht darum, Spitzenpolitikern einen juristischen Freibrief auszustellen. Nur muss für die Funktionsfähigkeit einer Regierung gewährleistet sein, dass sie nicht Opfer politisch motivierter Verfahren wird und sich in der Folge mehr um die eigene Verteidigung kümmert als um die Geschicke des Landes.
Gerade in Italien ist jede Regierung gleich welcher politischen Richtung einer hoch politisierten Justiz schutzlos ausgeliefert. In keiner westlichen Demokratie sind die Richter so unberechenbar und mächtig wie hier.
Italien braucht daher ganz unabhängig vom aktuellen Fall ein Gesetz, das die Justiz in die Schranken weist und die Staatsspitze vor Strafverfolgung schützt - auch wenn dafür eine Verfassungsänderung nötig ist. So ein Gesetz sollte nicht, wie in Berlusconis Variante, dazu führen, dass laufende Verfahren einfach still und heimlich eingestellt werden. Vielmehr müssten Abgeordnete entscheiden, in welchen Fällen Amtsträger angeklagt werden dürfen, wie es in Deutschland der Fall ist.
Eine solche Regelung könnte dem Land monatelange Grabenkämpfe und politischen Stillstand ersparen, weil der Ministerpräsident viele Stunden im Gerichtssaal verbringt. Alles Weitere sollte das Volk entscheiden: Wenn die Italiener Gerechtigkeit für Berlusconi wollen, müssen sie ihn bei der nächstbesten Gelegenheit abwählen.