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Merken   Drucken   25.08.2012, 16:23 Schriftgröße: AAA

Streit mit Apple in den USA: Diese Patente verletzte Samsung

Weltweit streiten Apple und Samsung über Patente und Design-Ideen - mit wechselndem Erfolg. In Kalifornien setzten sich zuletzt die US-Amerikaner durch. Ein Überblick über die strittigen Punkte.

Apple und Samsung werfen sich in vielen Ländern gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Der Prozess in Kalifornien, den Apple gewann, war bisher größte. Die verletzten Patente im Überblick:

Es sind Design-Schutzrechte, bei denen es um die Vorderseite des iPhone mit seiner großen Glasoberfläche, Bildschirmrahmen und Lautsprecherschlitz geht. Das erste Patent wurde den Geschworenen zufolge von zwölf Samsung -Telefonen verletzt, das zweite von drei der acht geprüften Handys.

Dieses Designpatent schützt die vom iPhone bekannte kästchenartige Anordnung der App-Symbole mit einem abgetrennten Bereich am unteren Rand des Bildschirms. Die Geschworenen befanden, dass alle 13 untersuchten Samsung-Telefone das Patent verletzten.

Mit der europäischen Version dieses Designmusters aus dem Jahr 2004 hatte Apple in Deutschland im vergangenen Jahr das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 aus dem Verkehr gezogen. Es zeigt eine Tablet-Vorderseite mit Glasoberfläche und einem schmalen Rahmen um den Bildschirm sowie eine Seitenansicht. Die US-Geschworenen in Kalifornien entschieden, dass das 10.1 das Designpatent nicht verletzt. Samsung hat das Aussehen seiner iPad-Konkurrenten aber nach dem deutschen Urteil bereits überarbeitet.

Es geht um eine Funktion, bei der ein Bildschirm-Inhalt wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger zu weit gezogen wurde - zum Beispiel, wenn das Ende einer Webseite oder einer Bildergalerie erreicht ist. Nach Ansicht der Geschworenen verletzten alle 21 untersuchten Samsung-Geräte dieses Patent. Die Südkoreaner verzichten inzwischen auf diese Funktion.

Dank der Technik erkennt ein Smartphone, ob ein Nutzer mit einem Finger Bildschirminhalte über die Scroll-Funktion schieben will oder mit zwei oder mehr Fingern hineinzoomen möchte. Die Geschworenen befanden, dass 21 von 24 untersuchten Samsung-Geräten das Patent verletzten.

  • dpa, 25.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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