Apple und Samsung werfen sich in vielen Ländern gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Der Prozess in Kalifornien, den Apple gewann, war bisher größte. Die verletzten Patente im Überblick:
Mit der europäischen Version dieses Designmusters aus dem Jahr 2004 hatte Apple in Deutschland im vergangenen Jahr das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 aus dem Verkehr gezogen. Es zeigt eine Tablet-Vorderseite mit Glasoberfläche und einem schmalen Rahmen um den Bildschirm sowie eine Seitenansicht. Die US-Geschworenen in Kalifornien entschieden, dass das 10.1 das Designpatent nicht verletzt. Samsung hat das Aussehen seiner iPad-Konkurrenten aber nach dem deutschen Urteil bereits überarbeitet.
Es geht um eine Funktion, bei der ein Bildschirm-Inhalt wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger zu weit gezogen wurde - zum Beispiel, wenn das Ende einer Webseite oder einer Bildergalerie erreicht ist. Nach Ansicht der Geschworenen verletzten alle 21 untersuchten Samsung-Geräte dieses Patent. Die Südkoreaner verzichten inzwischen auf diese Funktion.
Dank der Technik erkennt ein Smartphone, ob ein Nutzer mit einem Finger Bildschirminhalte über die Scroll-Funktion schieben will oder mit zwei oder mehr Fingern hineinzoomen möchte. Die Geschworenen befanden, dass 21 von 24 untersuchten Samsung-Geräten das Patent verletzten.