Geeignetheitsprüfung
Von Vermögensverwaltern und Anlageberatern vorzunehmende Prüfung, ob das konkrete Geschäft den Anlagezielen des Anlegers auch hinsichtlich seiner Risikotoleranz entspricht, die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für ihn seinen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sind und ob der Anleger mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die aus dem Geschäft erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Werbung