OGAW-Richtlinie

„Richtlinie des Rates (der Europäischen Gemeinschaften) vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung des Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“; in der Richtlinie werden die speziellen Anforderungen an Fonds und ihre Verwaltungsgesellschaften definiert, insbesondere wird geregelt, in welche Vermögensgegenstände ein OGAW investieren darf. Ziel der bereits mehrfach angepassten Richtlinie sind u. a. eine einheitliche Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften zu Investmentfonds und die Schaffung eines europäischen Kapitalmarkts.

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