Miteigentumslösung
Bei einem als Sondervermögen aufgelegten Fonds haben die Anlagebedingungen zu bestimmen, ob die dem Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände im Eigentum der KVG oder im Miteigentum der Anleger (Miteigentumslösung) stehen sollen. In der Praxis überwiegt die Miteigentumslösung. Bei Immobilien-Sondervermögen ist sie nicht möglich.
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