Option
Börslich gehandeltes Finanztermingeschäft; eine Option gewährt das Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen (Kaufoption/Call) oder zu verkaufen (Verkaufsoption/Put). Allein der Käufer kann über die Ausübung des Rechts entscheiden – er muss das Recht nicht ausüben –, weshalb die Option auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet wird.
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