Orderannahmeschluss
Von der KVG oder der depotführenden Stelle festgelegter Zeitpunkt (i. d. R. börsentäglich 12.00 Uhr), bis zu dem Kauf- und Verkaufsaufträge zu dem bei Orderannahmeschluss geltenden Anteilswert abgerechnet werden. Auch nach Orderannahmeschluss werden Aufträge angenommen, die Abrechnung erfolgt aber zu dem Anteilswert, der dem folgenden Orderannahmeschluss zugerechnet wird.
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