Vinkulierung

Auch: „Vinkulation“; der Begriff bezeichnet das satzungsmäßige Zustimmungserfordernis einer Kapitalgesellschaft für die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Anteils, z. B. in Form von Aktien. Die Vinkulierung dient u. a. dem Schutz des Erwerbs durch unliebsame Konkurrenten.

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