Wertpapier
Nach der zivilrechtlichen Definition eine Urkunde, die bestimmte Rechte, wie etwa die Miteigentümerschaft an einem Unternehmen, verbrieft. Ohne die Urkunde können die Rechte aus der Urkunde i. d. R. nicht geltend gemacht werden. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) muss allerdings über die verschiedenen Wertpapierarten nicht zwingend eine Urkunde ausgestellt sein, sie müssen lediglich standardisiert, übertragbar und handelbar sein. Diese Definition wird den Erfordernissen des Massengeschäfts des Kapitalmarkts gerecht.
Festgeld-Vergleich
Geben Sie die Laufzeit vor, ftd.de findet die besten Zinsen
Tagesgeld-Vergleich
Mit dem Einlagensicherungscheck sind Sie auf der sicheren Seite
Depot-Vergleich
Ohne den Vergleich von ftd.de sollten Sie kein Depot eröffnen
Geschäftskonten-Vergleich
Geschäftskonten müssen kein Geld kosten – sparen Sie mit ftd.de
Ratenkredit-Rechner
Ratenkredite wechseln häufig den Zins – sparen Sie bares Geld
Kreditkarten-Vergleich
Finden Sie schnell und einfach die günstigste Kreditkarte