Dieses legt einen Kartellverstoß des mit einem Marktanteil von etwa 80 Prozent weltweit führenden Chipherstellers nahe. "Wenn der Verdacht stimmt, kann es nicht sein, dass ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um Wettbewerb zu verhindern", empörte sich der sächsische Wirtschaftsminister Thomas Jurk.
Intel steht im Verdacht, mittels illegaler Praktiken seine Marktanteile und hohen Margen im Geschäft mit PC-Prozessoren zu verteidigen - auch durch einen Pakt mit den Saturn- und Media Märkten. Die Media-Saturn-Holding (MSH ) ist mit etwa 320 Filialen der größte PC-Händler in Deutschland. Seit Jahren verkauft dieser ausschließlich Computer mit Prozessoren des US-Herstellers Intel. Geräte mit Chips des Wettbewerbers Advanced Micro Devices (AMD ) fehlen im Sortiment. Ein MSH-Sprecher bezeichnete dieses als "Zufall". An den will Giuliano Meroni, Europachef von AMD, nicht glauben: "Die Kunden sind jahrelang ganz einfach für blöd verkauft worden."
Dem Vorstandschef eines Elektronikzulieferers hatte der MSH-Zentraleinkauf im Frühjahr mitgeteilt, nach einem Modellwechsel keine Geräte von ihm mehr abzunehmen. Auf Nachfrage erklärte der Händler unverblümt: "Wir kaufen keine Produkte ein, die einen AMD-Prozessor haben." Als Begründung führte die Media-Saturn-Holding an: "Wir haben eine Vereinbarung mit Intel." Der Zulieferer möge nicht enttäuscht sein, schrieb der Händler mitfühlend weiter. Mit Intel-Chips sei der Zulieferer wie bisher willkommen.
Minister Jurk forderte die Wettbewerbshüter zum Handeln auf: "Ob ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, sollte eingehend geprüft werden." AMD müsse die Möglichkeiten erhalten, auf gleicher Augenhöhe mit seinen Wettbewerbern weltweit konkurrieren zu können. AMD fertigt sämtliche Prozessoren in zwei Werken in Dresden.
Die zuständige 7. Beschlussabteilung des Kartellamts dagegen sieht keine Anhaltspunkte für illegales Handeln: "Es gibt keinerlei Dokumente, die einen ausreichenden Anfangsverdacht begründen würden", teilte eine Behördensprecherin mit. "Wir führen kein Verfahren und haben auch nicht vor, eines zu eröffnen." Eine Begründung nannte die Sprecherin nicht - trotz der dem Kartellamt vorliegenden Aussage des MSH-Einkaufs, man habe "eine Vereinbarung mit Intel".
Kartellexperten sehen durch diese Aussage des MSH-Managers "mehr als einen Anfangsverdacht": "Sollte die Mitteilung an den Zulieferer echt sein, muss sich Intel warm anziehen", sagte ein Kartellrechtler, dessen Kanzlei häufiger auch Intel vertritt. Artikel 82 des EG-Gründungsvertrags verbietet Unternehmen den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung, Paragraf 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ebenso. Dabei müsse nicht einmal ein Vertrag zwischen dem Chipproduzenten und dem Händler vorliegen: Entscheidend sei nur, ob ein abgestimmtes Verhalten vorliegt.
Die MSH-Konzernmutter Metro wollte sich nicht zu den Vorgängen äußern oder zur Aufklärung beitragen. Verantwortung für das Geschäftsgebaren der Konzernsparten lehnt die Unternehmensspitze ab: "Wir sind nur eine Finanzholding", sagte ein Metro-Sprecher.