"Beim Erbrecht hatten Union und FDP die entsprechende Änderung schon vor dem Urteil auf den Weg gebracht. Aber beim sonstigen Steuerrecht sowie beim Beamtenrecht ist die Gleichstellung noch in weiter Ferne. Vor allem die Union tut sich hier schwer.
Sie muss daran erinnert werden, dass sie noch vor zehn Jahren, als Rot-Grün die Lebenspartnerschaften einführte, die ganze Sache gottlos fand und vor dem Verfassungsgericht beklagte, allerdings vergeblich. Halb zog es sie, halb sank sie dahin inzwischen ist auch bei CDU und CSU die Einsicht gewachsen, dass die eine Form des Zusammenlebens so berechtigt ist wie die andere. Beide Parteien sollten sich einen Ruck geben und nun auch den Rest des Weges zur Gleichstellung noch zurücklegen, ehe wieder eine Klage erfolgreich ist."
"Die Ehe ist die Basis der Familie, die die kleinste Zelle des Staates darstellt und darum für das gesellschaftliche Zusammenleben von elementarer Bedeutung ist. An diesem Prinzip ändern weder Scheidungsraten noch durchgeknallte Politiker wie Gabriele Pauli etwas, die noch zu ihren CSU-Zeiten die Ehe auf Zeit einführen wollte. Die Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau. Mit ihrem Urteil tragen die Richter, sicherlich ungewollt und in bester Absicht, zur weiteren Aushöhlung dieser Lesart bei."
"Dass ein Ehepartner einen hohen Freibetrag und einen niedrigen Steuersatz hat und damit in den allermeisten Fällen gar keine Erbschaftssteuer bezahlen muss, dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Schließlich hat er sein Vermögen nicht nur für sich, sondern auch für die Angehörigen, insbesondere den Ehepartner gebildet. Diese gemeinsame Kasse soll der Staat nach dem Tod eines Partners nicht ausplündern. Doch der Gedanke gilt genauso für eingetragene Lebenspartner. Sie haben das gleiche Recht, den gemeinsamen erarbeiteten Lebensstandard auch nach dem Tod des Partners zu halten. Seltsam, dass nicht der Gesetzgeber selbst, sondern erst ein Machtwort aus Karlsruhe diese Diskriminierung abstellt."
"Und die Überzeugung der Bürgermehrheit ist in der Demokratie entscheidend nur nicht wenn das Bundesverfassungsgericht spricht. Das hat nun entschieden, dass im Erbrecht homosexuelle Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen seien. Den jahrzehntelangen Verfassungsgrundsatz, dass die Ehe besonders privilegiert und wohl nicht anderem gleich sei, konnte das Gericht dank einer Zufälligkeit besonders leicht wegwischen. Denn es urteilte nicht über die aktuelle, sondern über eine alte Regelung, die der Gesetzgeber selbst schon korrigiert hat. Die Altfälle halten nun als Vorwand dafür her, die Einwände zu beschämen und die völlige Gleichstellung zu erreichen. Die Toleranzförderer hatten keineswegs nur auf Karlsruhe gewartet, die Justizministerin arbeitet längst an einem gleichgerichteten Gesetzentwurf."
"Die Homo-Ehe nähert sich eine Dekade nach ihrer Einführung durch Rot-Grün der klassischen Ehe immer mehr an. Zumindest stillschweigend akzeptiert das mittlerweile auch die Union. Noch 2001 blockierte sie mit ihrer Bundesratsmehrheit die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften. Nach dem Karlsruher Urteil, das die Gleichstellung vorantreibt, verfiel sie in beredtes Schweigen. Mit fliegenden Fahnen in den gesellschaftspolitischen Kampf ziehen CDU und CSU nur noch, wo es um das Adoptionsrecht für Homosexuelle geht. Alles andere erschiene ihr in einer Koalition, in der der Außenminister und oberste Koalitionspartner bekennend schwul lebt, wohl nicht passend."
"Trotz all dieser begrüßenswerten Liberalisierungen darf nicht übersehen werden, dass der Umgang mit Homosexualität nach wie vor nicht so selbstverständlich ist, wie er sein sollte. Wäre es anders, hätten die Richter in Karlsruhe erst gar nicht entscheiden müssen. Denn das fragliche Steuergesetz stammt aus dem Jahr 2008. Konservative Kräfte, die den Schutz der Ehe vor allem darin sehen, dass sie alle, die anders leben wollen, diskriminieren, haben offenbar weiterhin genug Einfluss, ihre Weltsicht in Gesetze zu gießen. Das ist der eigentliche Skandal. Gesellschaftlicher Fortschritt sieht anders aus."