Die sogenannte Liquidity Coverage Ratio (LCR) soll verhindern, dass Geldhäusern in Marktturbulenzen das Geld ausgeht - so wie beim Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 geschehen. Auch wenn die neuen Regeln nach Verabschiedung der entsprechenden Gesetze zum Beispiel in der Europäischen Union und den USA erst ab 2015 verbindlich werden, warnen die Institute schon jetzt vor einer Kreditklemme. Die für den Liquiditätspuffer benötigten Mittel werden für die Darlehensvergabe an die Wirtschaft fehlen, so das Argument der Banken. Schon jetzt haben die Institute Schwierigkeiten, große Mengen an Bargeld, Staatsanleihen und hochwertigen Unternehmensanleihen anzuhäufen. Laut einer Studie von JP Morgan hätten 28 europäische Banken per Ende 2010 eine Liquiditätslücke von zusammen 493 Mrd. Euro gehabt, wären die Vorgaben bereits in Kraft gewesen.
Die Aufseher betonten, dass Banken in Krisenzeiten auf den Puffer zurückgreifen sollen und die Quote unter akutem Druck auch nicht durchgängig erfüllen müssen: "In einer Stressperiode würde von den Banken erwartet, dass sie ihre liquiden Mittel nutzen; dadurch könnten sie vorübergehend unter die Mindestanforderungen fallen", teilte der Baseler Ausschuss mit. Dies war bereits so beabsichtigt, soll nun aber ausdrücklich in die Regeltexte geschrieben werden.
Auf konkrete Forderungen der Banken wollten sich die Basler Aufseher dagegen nicht einlassen - zum Beispiel in der zentralen Frage, welche Vermögenswerte als leicht verkäuflich gelten. Derzeit ist vorgesehen, dass Staatsanleihen 60 Prozent des Puffers ausmachen. Bankmanager dringen mit Blick auf die Euro-Schuldenkrise auf eine breitere Streuung. Aus ihrer Sicht sind Gold, Aktien großer Unternehmen und forderungsbesicherte Anleihen guter Bonität mindestens ebenso wertstabil und leicht verkäuflich wie Staatsanleihen.