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Merken   Drucken   10.01.2012, 06:00 Schriftgröße: AAA

Basel III: Aufseher lassen Banken abblitzen

Der Basler Ausschuss beharrt darauf, dass Geldinstitute ab 2015 Liquiditätspuffer anlegen müssen. Auf konkrete Forderungen der Banken wollen sich die Aufseher gar nicht erst einlassen.
© Bild: 2010 reuters
Der Basler Ausschuss beharrt darauf, dass Geldinstitute ab 2015 Liquiditätspuffer anlegen müssen. Auf konkrete Forderungen der Banken wollen sich die Aufseher gar nicht erst einlassen. von Reinhard Hönighaus  Frankfurt
Banken müssen ab 2015 genügend Vermögenswerte für schnelle Notverkäufe vorhalten, um 30 Tage ohne Frischgeldzufuhr überstehen zu können. Der Basler Ausschuss der Bankenaufseher hat die Forderungen der Geldwirtschaft nach eine Aufweichung dieser im internationalen Regelwerk Basel III verankerten Vorgabe am Sonntag abgelehnt. "Auch wenn die Liquiditätsvorgaben eine beträchtliche Herausforderung für einige Banken darstellen, so wiegen die Vorteile strengerer Liquiditätsregeln die damit verbundenen Kosten doch deutlich auf", sagte Englands Notenbankchef Mervyn King nach dem Treffen der Aufseher in Basel.
Die sogenannte Liquidity Coverage Ratio (LCR) soll verhindern, dass Geldhäusern in Marktturbulenzen das Geld ausgeht - so wie beim Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 geschehen. Auch wenn die neuen Regeln nach Verabschiedung der entsprechenden Gesetze zum Beispiel in der Europäischen Union und den USA erst ab 2015 verbindlich werden, warnen die Institute schon jetzt vor einer Kreditklemme. Die für den Liquiditätspuffer benötigten Mittel werden für die Darlehensvergabe an die Wirtschaft fehlen, so das Argument der Banken. Schon jetzt haben die Institute Schwierigkeiten, große Mengen an Bargeld, Staatsanleihen und hochwertigen Unternehmensanleihen anzuhäufen. Laut einer Studie von JP Morgan hätten 28 europäische Banken per Ende 2010 eine Liquiditätslücke von zusammen 493 Mrd. Euro gehabt, wären die Vorgaben bereits in Kraft gewesen.
Die Aufseher betonten, dass Banken in Krisenzeiten auf den Puffer zurückgreifen sollen und die Quote unter akutem Druck auch nicht durchgängig erfüllen müssen: "In einer Stressperiode würde von den Banken erwartet, dass sie ihre liquiden Mittel nutzen; dadurch könnten sie vorübergehend unter die Mindestanforderungen fallen", teilte der Baseler Ausschuss mit. Dies war bereits so beabsichtigt, soll nun aber ausdrücklich in die Regeltexte geschrieben werden.
Auf konkrete Forderungen der Banken wollten sich die Basler Aufseher dagegen nicht einlassen - zum Beispiel in der zentralen Frage, welche Vermögenswerte als leicht verkäuflich gelten. Derzeit ist vorgesehen, dass Staatsanleihen 60 Prozent des Puffers ausmachen. Bankmanager dringen mit Blick auf die Euro-Schuldenkrise auf eine breitere Streuung. Aus ihrer Sicht sind Gold, Aktien großer Unternehmen und forderungsbesicherte Anleihen guter Bonität mindestens ebenso wertstabil und leicht verkäuflich wie Staatsanleihen.
Londons Finanzdistrikt Canary Wharf. Die Geldhäuser bekommen bei ...   Londons Finanzdistrikt Canary Wharf. Die Geldhäuser bekommen bei der Regulierung keinen Aufschub
Die Aufseher verpflichteten sich nun, bis Ende 2012 zu entscheiden, welche Aktiva die Banken als Teil des Liquiditätspuffers werten können. Der Basler Ausschuss muss bis dahin auch klarstellen, wie genau die Banken den möglichen Ausfall von Finanzierungsmitteln für den Krisenfall vorausberechnen sollen.
Abstimmungsbedarf gibt es auch noch mit den Notenbanken. Die Basler Liquiditätsvorgaben unterscheiden sich teilweise stark von den Vorschriften der Zentralbanken, welche Wertpapiere sie als Sicherheiten für Zentralbankgeld akzeptieren. Bankenvertreter wollen wissen, ob sie die bei ihrer jeweiligen Zentralbank hinterlegten Sicherheiten auf ihre Liquiditätspuffer anrechnen dürfen. Der Basler Ausschuss versprach auch in dieser Frage baldige Klarheit.
  • Aus der FTD vom 10.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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