Die Euro-Staaten werden verpflichtet, einen ausgeglichenen Staatshaushalt vorzulegen. Nur bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einer verheerenden Naturkatastrophe oder einer schweren Rezession sollen Defizite im Rahmen der Drei-Prozent-Grenze zulässig sein. Der Haushaltsausgleich wäre erreicht bei einem strukturellen - also um Konjunktureffekte bereinigten - Defizit von nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Überschreitet ein Land diese Obergrenze, soll ein "automatischer Korrekturmechanismus" in Gang gesetzt werden.
Mit der Verankerung der Schuldenbremse haben sich Deutschland und Frankreich mit ihrer Forderung durchgesetzt. Die im Grundgesetz verankerte Obergrenze gilt als Vorbild für andere Länder. Danach darf der Haushalt der Bundesrepublik ab 2016 nur noch eine Lücke von 0,35 Prozent des BIP aufweisen.
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hat sich diese Idee zu eigen gemacht. Allerdings können die Sozialisten mit ihrer Mehrheit im Senat die Einführung blockieren. Spanien hat bereits eine Schuldenbremse in der Verfassung verankert. Auch die Slowakei, Polen und Österreich - dort allerdings ohne Verfassungsrang - haben einen Schuldengrenze eingeführt. In Italien soll die Begrenzung ab 2014 greifen. Die 0,5 Prozent erlauben eine gewisse Flexibilität im Vergleich zu einer Null-Prozent-Vorgabe und könnten einigen Parlamenten die Zustimmung erleichtern.
Der Europäische Gerichtshof soll prüfen, ob die europäischen Vorgaben korrekt in nationales Recht umgesetzt werden. Die Rechtsgrundlage dafür ist allerdings unklar, da es keine Vertragsänderung gibt. Der betreffende Staat soll ein wirtschaftliches Partnerschaftsprogramm mit der EU-Kommission abschließen müssen, in dem seine Reformverpflichtungen festgelegt werden.