Teufelszeug oder Wundermittel? Für Kanzlerin Merkel ist der Vorstoß von EU-Kommissionschef Barroso in Sachen Eurobonds eine Provokation. Es kracht zwischen Berlin und Brüssel. Ein Überblick.
Der Streit um die Einführung von Eurobonds wird hitziger. Bundeskanzlerin Angela Merkel reagiert gereizt auf eine Ideensammlung für gemeinschaftliche Anleihen der Euroländer aus Brüssel. Dadurch würde lediglich der Reformdruck von den Schuldenstaaten genommen, sagte die Kanzlerin im Bundestag.
Aber auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso ist auf Krawall gestimmt. "Ich denke nicht, dass es angebracht ist, (...) schon von Anfang an zu sagen, dass eine Debatte nicht geführt werden soll", sagte der Portugiese an die Adresse der Bundesregierung. Es sei bedauerlich und unpassend, dass die EU-Behörde den Fokus auf gemeinsame Anleihen richte, konterte Merkel.
Der Streit zeigt tiefe Gräben zwischen der Kommission und der Bundesregierung auf. Barroso versucht mit seiner Initiative, die EU-Behörde bei der Bekämpfung der Schuldenkrise wieder stärker ins Spiel zu bringen. Merkel will aus Rücksichtnahme auf den Widerstand in der Koalition die Diskussion über Eurobonds im Keim ersticken.
Bei der umfassendsten Variante würden die 17 Euro-Staaten künftig nur noch gemeinsame Anleihen begeben. Die Euro-Zone würde damit als Ganzes für die Schulden aller Länder geradestehen. Vermutlich würden solche Bonds das Toprating "AAA" erhalten, weil das Kreditrisiko gebündelt wird. Mit anderen Worten: Deutschland und andere Länder mit der Topbonitätsbewertung würden für die Schulden der finanzschwachen Länder haften.
Eine noch zu gründende Europäische Schuldenagentur soll nach dem Diskussionspapier der Kommission die Anleihen begeben. Die Agentur würde auch die Erlöse an die Staaten der Euro-Zone weiterleiten. Die Idee für eine solche Agentur stammt vom Brüsseler Forschungsinstitut Bruegel. Der Euro-Gruppen-Vorsitzende Jean-Claude Juncker nahm den Vorschlag genauso auf wie jetzt die Brüsseler Behörde.
Kurzfristig ist das Modell aber nicht zu verwirklichen. Eine gegenseitige Haftung der Mitgliedstaaten ist nach Artikel 125 des EU-Vertrags verboten. Eine Änderung wäre notwendig, was viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Erfolgsaussichten sind angesichts des massiven Widerstands in Deutschland ohnehin gering.
Die Kommission nimmt in ihrem Grünbuch die Argumente der Gegner auf. So sieht sie die Gefahr, dass durch Eurobonds der durch den Druck der Finanzmärkte gegebene Sparzwang entfällt. Eine Einführung sei daher nur sinnvoll, wenn gleichzeitig eine strikte Etatdisziplin gewährleistet werde.
Bei der zweiten Variante würden die Haftungsrisiken begrenzt. Die Kommission bezieht sich an dieser Stelle ganz auf das Modell der Forschungsinstituts Bruegel, das eine Deckelung vorsieht. Die Summe der mit gemeinsamen Anleihen finanzierten Kredite darf nach Meinung der Bruegel-Autoren 60 Prozent der Wirtschaftsleistung der einzelnen Euro-Staaten nicht überschreiten. Das entspricht der im Euro-Stabilitätspakt vorgesehenen Grenze für die gesamtstaatliche Verschuldung.
Die Staaten würden nach diesem Modell also auch selbst Anleihen begeben. Um die Risiken zu minimieren, muss nach Auffassung der Kommission aber eine niedrigere Obergrenze in Erwägung gezogen werden. Ein Wert wird in dem Diskussionspapier aber nicht genannt.
Die Kommission spricht sich zudem für einen Sanktionsmechanismus aus. Nur Staaten, die sich an die Defizit- und Schuldenregeln halten, sollen von den Vorteilen der gemeinsamen Anleihen in vollem Umfang profitieren können. Schuldensünder könnten sich nicht bis zur festgelegten Obergrenze refinanzieren, sondern müssten Abstriche hinnehmen. Das würde, so hofft die Kommission, auch die Kreditwürdigkeit der Stabilitätsbonds erhöhen.
Ihren dritten Ansatz bezeichnet die Kommission selbst als denjenigen mit der geringsten Wirkung. Er würde nur einen Teil des Refinanzierungsbedarfs der Euro-Länder umfassen und daher auch nur begrenzte Folgen auf die Stabilität des gemeinsamen Währungsraumes haben.
Bei der dritten Variante gäbe es für einen Teil der Schulden gemeinschaftliche Anleihen, aber mit anteiliger Haftung der Staaten. Das würde ein Toprating infrage stellen. Die Länder würden sich damit weiterhin dem Urteil der Finanzmärkte unterziehen. Auch sei möglich, die Bonds mit Goldreserven oder anderen Sicherheiten aus den beteiligten Ländern zu unterlegen, damit die Anleihen beste Ratings erhielten.
Der große Vorteil des Modells liegt in seiner schnellen Umsetzbarkeit. Es wären keine zeitraubenden Vertragsänderungen notwendig. Die Kommission weist auf die Ähnlichkeiten zu Anleihen hin, die der Euro-Rettungsschirm EFSF begibt. Während diese Bonds aber allein den Schuldenstaaten zugute kommen sollen, stehen die Stabilitätsbonds allen Euro-Ländern offen.
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