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Merken   Drucken   15.05.2007, 08:55 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Schreib das ab!

Einladung zur Trickserei oder Steuergestaltung? An der Ansparabschreibung scheiden sich die Geister. Nun soll sie reformiert werden. Mittelständler und Steuerberater murren. von Birgit Tietjen und Andreas Kurz
Ob der Steuerberater den Porsche jemals angeschafft hat, wissen die Finanzbeamten bis heute nicht. Jedenfalls gab er jahrelang in seiner Steuererklärung an, sich - aber ganz bestimmt im nächsten Jahr! - einen Boxster kaufen zu wollen. Als Dienstwagen natürlich. Im Finanzamt wunderte man sich, ließ den Mann aber gewähren. Schließlich gibt es ja die Ansparabschreibung: Damit können Unternehmer und Freiberufler Geld für geplante Investitionen zurückstellen, noch bevor sie überhaupt irgendetwas angeschafft haben.
Der elegante Nebeneffekt: Über lange Zeit konnte der Berater so seine Kanzleigewinne steuerfrei in die Zukunft schieben. Zwar musste er die Rücklage spätestens nach zwei Jahren immer wieder auflösen, weil er den Porsche doch nicht gekauft hatte - aber dann beantragte er die Abschreibung eben aufs Neue. Acht Jahre trieb er das Spielchen. Als er sie dann endgültig auflöste, konnte er das zu einem besonders günstigen Steuersatz tun - seine Kanzlei hatte er da schon abgestoßen, ergo war er mangels Einkünften in einen niedrigeren Steuersatz gerutscht.
Der trickreiche Steuerberater nötigt den Beamten des niedersächsischen Finanzamts noch heute Respekt ab. Im Berliner Bundesfinanzministerium dürfte man das anders sehen. Und deswegen will man dort die Ansparrücklage im Zuge der Unternehmenssteuerreform entschärfen. Künftig muss die Abschreibung rückwirkend aufgelöst werden, wenn über lange Zeit doch nichts angeschafft wird.
Steuergestaltungselement wird kassiert
"Damit wird den kleinen Mittelständlern ihr einzig echtes Steuergestaltungselement genommen", schimpft Andreas Gallersdörfer, Steuerberater von Ecovis in Dingolfing. "So werden wieder nur die Unternehmen steuerlich belastet, die in den vergangenen Jahren in Deutschland die meisten Arbeitsplätze geschaffen haben, anstatt wie die Mehrzahl der Konzerne ihre Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern."
Und so stehen sie sich unversöhnlich gegenüber: Die Finanzbürokratie, die nicht der Kreditgeber tricksender Steuerberater sein will - und viele Mittelständler, die die Ansparrücklage tatsächlich dazu nutzen, sich Liquidität für Investitionen zu verschaffen.
Ab 2008 soll an die Stelle der Ansparabschreibung in "Investitionsabzugsbetrag" treten, der allerdings nur Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro begünstigen soll. Nicht bilanzierende Freiberufler, die bisher ohne Begrenzung die Ansparrücklage nutzen konnten, kommen nur noch dann in den Genuss des neuen Abzugsbetrags, wenn ihr Jahresgewinn 100.000 Euro nicht überschreitet. "Dadurch dürfte eine große Zahl von Freiberuflern diese Regelung nicht mehr nutzen können", sagt Richard Markl, Steuerberater bei RP Richter & Partner in München. Denn die genannten 100.000 Euro Höchstgewinn sollen auch für den gemeinschaftlichen Betrieb gelten. "Dann ist beispielsweise bei vier Architekten nur noch ein Höchstgewinn von je 25.000 Euro anzurechnen."
Ende der Sonderbehandlung für Existenzgründer
Auch Existenzgründer können sich nach der neuen Rechtslage eine Sonderbehandlung abschminken. Bisher hatten Jungunternehmer statt zwei sogar fünf Jahre Zeit, bevor sie die Ansparrücklage wieder auflösen mussten.
Ein Hamburger Versicherungsmakler, der gerade eine Kündigung nebst großzügiger Abfindung kassiert hatte, nutzte die alte Rechtslage und bat seine Frau, auf dem Papier schnell eine kleine Agentur zu eröffnen. Die geplante Büroeinrichtung, die Anschaffung eines Dienstwagens sowie eines Kopierers, PCs und einer Telefonanlage schlugen mit einem Minus von fast 70.000 Euro zu Buche. Die beiden deklarierten das für die Ansparrücklage der Frau, sodass die Abfindung des Gatten damit fast steuerfrei blieb. Im Folgejahr - der Mann war noch immer arbeitslos und der Steuersatz entsprechend niedrig - lösten die beiden die Rücklage wieder auf. Der Steuervorteil dieser Gestaltung: mehr als 15.000 Euro.
Auch das wird es in Zukunft nicht mehr geben. "Die bisher deutlich bessere und günstigere Behandlung von Existenzgründern in den ersten sechs Jahren ist gestrichen worden", sagt Markl. Künftig gelten auch für Jungunternehmer die allgemeinen Regeln.
Mittelstand vor höherer Steuerbelastung
Vom Investitionsabzugsbetrag werden bald nur noch Kleinstunternehmen profitieren, argwöhnen Wirtschaftsverbände. Sie fordern, dass auch Firmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 400.000 Euro einbezogen werden - damit nicht der gesamte Mittelstand von der Förderung ausgesperrt wird. Und Steuerberater Markl prophezeit, dass die Mehrzahl aller mittelständischen Einzel- und Personenunternehmen mit einer höheren Steuerbelastung rechnen muss als noch 2007 - falls die Bundesregierung nicht noch weiter zurückrudern sollte.
Den niedersächsischen Steuerberater, der fast ein Porschefahrer geworden wäre, dürfte das nicht mehr interessieren. Er hat seine Steuervorteile mit in den Ruhestand genommen, erzählt man sich auf den Fluren des Finanzamts.

Abgeschrieben
Reformiert Bei der Ansparabschreibung wird sich 2008 einiges ändern, auch ihr Name: Sie firmiert bald als "Investitionsabzugsbetrag".
Zurückgelegt Statt bisher 154.000 Euro können Unternehmen künftig 200.000 Euro geltend machen. Eine Existenzgründerrücklage wird es nicht mehr geben.
Angeschafft Das Wirtschaftsgut muss im Jahr seiner Anschaffung oder Herstellung und in dem darauffolgenden Jahr überwiegend (bisher: ausschließlich oder fast ausschließlich) in einer inländischen Betriebsstätte betrieblich genutzt werden.
Ermittelt Wer seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, kann nur noch dann einen Investitionsabzug bilden, wenn sein Gewinn 100.000 Euro nicht übersteigt.
  • Aus der FTD vom 15.05.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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